EHESCHLIESSUNG
Die Hochzeitsseite
Zwei Menschen können nur einen einzigen vernünftigen Grund dafür haben,
einander zu heiraten, und zwar den, dass es ihnen unmöglich ist, einander nicht zu heiraten.
Dass sie einfach ohne einander nicht leben können! (Milena Jesenskas 1883-1924)
Impressionen unseres schönen Trauzimmers im Rathausturm.
Darüber hinaus bieten wir auch von Mai bis Oktober in der Museums- und Begegnungsstätte, dem kunsthistorischen Tuppenhof standesamtliche Eheschließungen an.
Zur Webseite des Tuppenhofes: https://www.tuppenhof.de/standesamtliche-trauung.html
Die Terminreservierungen für eine standesamtliche Trauung im Rathaus und im Tuppenhof für das Folgejahr beginnen immer ab dem ersten Werktag im Oktober. Bitte sprechen Sie uns an. Von vorzeitigen Anfragen bitten wir abzusehen.
Zum Heiraten gehören immer zwei.
Die Anmeldung zur Eheschließung sollte deshalb auch von beiden Verlobten persönlich beantragt werden.
Ihre Partnerin/Ihr Partner kann z. B. aus beruflichen Gründen nicht mitkommen?
Mit einer entsprechenden Vollmacht/Beitrittserklärung können Sie die notwendigen Formalitäten notfalls auch alleine mit uns abwickeln.
Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht Ihnen unser "Standesamt-Team" nach Terminabstimmung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Die Beitrittserklärung ist das schriftliche Einverständnis des an der Anmeldung der Eheschließung verhinderten Verlobten. Sie muss alle für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Angaben enthalten.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Anzahl der gestatteten Gäste auf Basis der vorhandenen, maximalen Raumkapazität: - zuzüglich dem Brautpaar + Standesbeamt*in sind 30 Gäste gestattet
Sie haben sich geprüft und wollen den ersten Schritt in eine gemeinsame Zukunft wagen?
So können Sie uns für eine Terminabstimmung erreichen:
Standesamt Kaarst - Am Neumarkt 2 - 41564 Kaarst
Telefon: 02131 987598 oder 02131 987599 Fax: 02131 9877598 oder 02131 9877599
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8.30-12.00 Uhr; Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr
(freitags werden jedoch wegen der Vielzahl der Eheschließungen keine Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen)
Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch beim Standesamt erkundigen:
- wenn einer der Verlobten bereits verheiratet gewesen ist,
- wenn gemeinsame Kinder oder Kinder aus früheren Ehen vorhanden sind,
- wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- wenn einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist.
Ist es für Sie beide die erste Ehe und sind Sie beide volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann reichen im Regelfall folgende Unterlagen aus:
1. wenn Sie im Inland gemeldet sind, eine Bescheinigung der Meldebehörde jedes Wohnsitzes (Aufenthaltsbescheinigung). Die entfällt bei Wohnsitz in Kaarst.
2. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
3. Reisepass oder Personalausweis
Für die Anmeldung einer gleichgeschlechtlichen Ehe gelten sinngemäß die oben gemachten Ausführungen.
Für die Anmeldung zur Eheschließung entstehen Ihnen Kosten in Höhe von ca. 100 Euro.
Befreiungen: Ja, bei Vorlage einer ARGE-Bescheinigung
Ermäßigungen: Ja, bei Vorlage einer ARGE-Bescheinigung