Einbürgerung

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich einbürgern lassen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Einbürgerung bedeutet die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit. Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger und diese wird an die später geborenen Kinder weitergegeben (Abstammungsrecht).

Die Einbürgerung bietet Ihnen politische Partizipation, rechtliche Gleichstellung und weitere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe.

Zuständig für die Einbürgerung ist der Rhein-Kreis Neuss. Über die Voraussetzungen einer Einbürgerung werden Sie dort ausführlich telefonisch oder persönlich beraten.

Alle wichtigen Informationen, Antragsformular, Kontaktdaten etc. zur Einbürgerung sind zusammengestellt unter:

https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/ordnungsamt/dienstleistungen/einbuergerung/#

Ansprechpartner:
Rhein Kreis Neuss
- Ordnungsamt –
Auf der Schanze
41515 Grevenbroich
Telefon: 02131 9280

Email: info@rhein-kreis-neuss.de