Elterngeld

Das Elterngeld beträgt 67% des Erwerbseinkommens und ersetzt das durch die Übernahme der Betreuungdes Kindes wegfallende Erwerbseinkommen, begrenzt auf max. 1800,00 Euro monatlich. In den verschiedenen Bundesländern sind unterschiedliche Behörden und Ämter für die Bewilligung zuständig.

Elterngeldstelle Rhein-Kreis Neuss
Königstr. 32-34, 41460 Neuss
Tel. 02131 928 -5161 bis -5164 und 5167 + 5168
Fax 02131 928-5197
elterngeld@rhein-kreis-neuss.de
www.rhein-kreis-neuss.de

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.