Erteilung einer Reisegewerbekarte

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben

  • Waren verkauft oder ankauft und/oder Dienstleistungen anbietet
    oder
  • selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder auch Schaustellerart ausübt.

Reisegewerbe hat nicht mit einer Reisebürotätigkeit zu tun. Die Ladenschlusszeiten nach dem Ladenöffnungsgesetz gelten auch im Reisegewerbe.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Annahme und abschließende Bearbeitung des Antrages ist erst möglich, nachdem alle geforderten Unterlagen vollständig vorliegen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

  • Gewerbliche Zuverlässigkeit
  • Sie können diesen Antrag nur dann in Kaarst stellen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Kaarst gemeldet sind.
  • Personalausweise bzw. auflagenfreier Paß mit einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsberechtigung
  • Führungszeugnis der Belegart 0 (zu beantragen im Bürgerbüro der Stadtverwaltung)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Gewerbeamt der Stadtverwaltung)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes (Amtsgericht Neuss, Breite Straße 48, 41460 Neuss)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
  • zwei Passbilder aus neuster Zeit

Bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (beispielsweise Feilbieten von Imbisswaren) ist eine Bescheinigung über die

  • "Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz" vorzulegen.
    Diese erhalten Sie beim Gesundheitsamt, des Rhein-Kreis Neuss, Oberstraße 91, 41460 Neuss.
  • Ferner ist ein "Unterrichtungsnachweis über den Umgang mit Lebensmitteln" vorzulegen.
    Dieser ist z.B. erhältlich bei der Industrie- und Handelskammer Krefeld, Nordwall 39, 47798 Krefeld.

circa 4 bis 6 Wochen

Der Gebührenrahmen liegt zwischen 50,00 Euro und 500,00 Euro. Dies ist abhängig von der Gültigkeitsdauer der beantragten Reisegewerbekarte.
Bei Antragstellung wird eine Vorabgebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben, die bei der Restgebühr der Reisegewerbekarte angerechnet wird.

  • 1 Jahr 50,00 Euro

  • 2 Jahre 100,00 Euro

  • 5 Jahre 250,00 Euro

  • 10 Jahre 400,00 Euro

  • unbefristet 500,00 Euro

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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