ERWEITERTE AUSKUNFT AUS DEM MELDEREGISTER
Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister. Auf Antrag können aus dem Melderegister Auskünfte über einzelne bestimmte Einwohner erteilt werden. Zusätzlich zu den über die einfache Auskunft aus dem Melderegister zu erhaltenen Daten (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift) können im Rahmen der erweiterten Melderegisterauskunft folgende zusätzliche Daten mitgeteilt werden:
- frühere Vor- und Familiennamen
- Tag und Ort der Geburt
- gesetzliche Vertreter
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- Familienstand -beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht-
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
- Sterbetag und -ort
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen oder die Melderegisterauskunft schriftlich beantragen.
Die Beantragung ist formlos möglich.
Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro
Die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister wird nur erteilt, wenn und soweit ein berechtigtes Interesse bezüglich der jeweiligen zusätzlichen Angabe glaubhaft gemacht wird.
Die Meldebehörde hat den Betroffenen über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten; dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht hat.
Die Stadt Kaarst bietet folgende Möglichkeiten für Auskünfte aus dem Melderegister:
- Sie sprechen persönlich zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro vor. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt bar vor Ort.
- Sie wählen den Postweg und richten Ihre Anfrage an: Stadtverwaltung, Bürgerbüro, Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst. Zur Bezahlung der Gebühren überweisen Sie den anfallenden Gebührenbetrag (siehe unten) auf eines der unten stehenden Konten und fügen Ihrer Anfrage den Einzahlungsabschnitt als Zahlungsnachweis bei.
- Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister können nicht erteilt werden.
- Schriftlicher oder mündlicher Antrag
- Unterlagen, die ein berechtigtes beziehungsweise rechtliches Interesse glaubhaft machen
Bei persönlicher Vorsprache: sofort
Bei schriftlicher Anfrage: etwa 5 Arbeitstage
- 15,00 Euro je Person
- Keine Zahlung per Scheck möglich!
Bank | Kontonummer / IBAN |
Sparkasse Neuss | 200 097 DE14 3055 0000 0000 2000 97 |
Raiffeisenbank Kaarst eG | 6000 291 011 DE03 3706 9405 6000 2910 11 |
Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Nein