Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister

Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister. Auf Antrag können aus dem Melderegister Auskünfte über einzelne bestimmte Einwohner erteilt werden. Zusätzlich zu den über die einfache Auskunft aus dem Melderegister zu erhaltenen Daten (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift) können im Rahmen der erweiterten Melderegisterauskunft folgende zusätzliche Daten mitgeteilt werden:

  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Tag und Ort der Geburt
  • gesetzliche Vertreter
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • Familienstand -beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht-
  • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Sterbetag und -ort

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen oder die Melderegisterauskunft schriftlich beantragen.

Die Beantragung ist formlos möglich.

Wird die Anfrage schriftlich gehalten, ist die Gebühr als Verrechnungs-Scheck oder in Bargeld - keine Briefmarken - beizufügen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

Die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister wird nur erteilt, wenn und soweit ein berechtigtes Interesse bezüglich der jeweiligen zusätzlichen Angabe glaubhaft gemacht wird.

Die Meldebehörde hat den Betroffenen über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten; dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht hat.

  • Schriftlicher oder mündlicher Antrag
  • Unterlagen, die ein berechtigtes beziehungsweise rechtliches Interesse glaubhaft machen

Bei persönlicher Vorsprache: sofort
Bei schriftlicher Anfrage: etwa 5 Arbeitstage

15,00 Euro

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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