MELDEBESCHEINIGUNG, AUFENTHALTSBESCHEINIGUNG

Bescheinigung aus dem Melderegister über die eigenen Personendaten zur Vorlage bei Behörden, Banken, Vereinen.

Die Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung, die zusätzliche Daten zum Familienstand, Religion, der Staatsangehörigkeit und des Meldezeitraums enthält, ist in der Regel nur zur Anmeldung der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beim Standesamt erforderlich.

Befindet sich der Hauptwohnsitz in Kaarst, kann die Aufenthaltsbescheinigung beim Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaftausgestellt werden.

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

Antragstellerin oder Antragsteller muss in Kaarst gemeldet sein.

Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)

Sofortige Ausstellung bei Vorsprache.
 

9,00 Euro

Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Nein

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