Feuerwerksgenehmigung

Außerhalb des 31.12. und des 01.01. dürfen Feuerwerkskörper Kategorie 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden.

Kategorie 2 bedeutet: Kleinfeuerwerke, die auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten Personen abgebrannt werden dürfen (Silvesterfeuerwerk wie Raketen, Kanonenschläge, Böller).

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Der Verkauf von Feuerwerkskörper der Kategorie 2 erfolgt durch den Handel nur bei Vorlage der Abbrenngenehmigung an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit kann eine Abbrenngenehmigung nur für ein Feuerwerk im Stadtgebiet Kaarst erteilt werden.

Die Genehmigung ist schriftlich zu beantragen und muss Auskunft über folgende Angaben enthalten:

  • Wer brennt ab?
    Personalien der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
  • Wo soll abgebrannt werden?
    Adresse der Veranstaltung
  • Wann soll abgebrannt werden?
    Datum, Uhrzeit; unter Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Nachtruhe bis maximal 22.00 Uhr
  • Anlaß zum Feuerwerk?
    Zulässig nur aus besonderen Anlässen wie z.B. Polterabend, Hochzeit, Jubiläum, besondere Geburtstage. Über den Anlaß ist ein Nachweis zu erbringen.

Unabhängig von den zuvor aufgeführten Voraussetzungen, die grundsätzlich erfüllt werden müssen, wird über die von Ihnen schriftlich beantragte Ausnahmegenehmigung auf den Einzelfall bezogen entschieden. Ein Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht nicht.

Da Sie bereits für den Erwerb von pyrotechnischen Artikeln (Feuerwerkskörpern) der Klasse II eine Ausnahmegenehmigung benötigen, beachten Sie bitte, dass der Antrag frühzeitig gestellt wird.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Er sollte 14 Tage vor dem geplanten Termin eingehen.

Für die Genehmigung wird eine Gebühr im Gebührenrahmen von 40,- bis 300,- Euro erhoben. Die Höhe der Gebühr ist einzefallabhängig.

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

Kontakt