Fischereischein
Nach bestandener Prüfung folgt die Ausstellung des Fischereischeines; dieser wird nur für Kaarster Bürgerinnen und Bürger ausgestellt.
Unter Vorlage des Fischereischeines muss für das vom Angler ausgewählte Fischereigewässer zusätzlich ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden.
Beispiel: Der Erlaubnisschein für den Rhein ist als Jahres- oder 3-Tages-Schein in verschiedenen Angel- und Zoogeschäften erhältlich. Nähere Informationen erteilt die Untere Fischereibehörde des Rhein-Kreis Neuss.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro
- bestandene Fischerprüfung
- Wohnsitz in Kaarst
- 1 Passfoto (nicht bei Verlängerung des Fischereischeins)
- Personalausweis
- Prüfungszeugnis der Fischerprüfung
Sollte der Fischereischein in Verlust geraten, kann durch die zuständige Gemeinde eine Zweitschrift ausgestellt werden;
mitzubringen sind:
- 1 Passfoto
- Personalausweis
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, erfolgt die sofortige Ausstellung.
48,00 € Fünfjahresfischereischein
16,00 € Jahresfischereischein
5,00 € Zweitschrift
Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Nein