Fischereischein

Nach bestandener Prüfung folgt die Ausstellung des Fischereischeines; dieser wird nur für Kaarster Bürgerinnen und Bürger ausgestellt.

Unter Vorlage des Fischereischeines muss für das vom Angler ausgewählte Fischereigewässer zusätzlich ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden.

Beispiel: Der Erlaubnisschein für den Rhein ist als Jahres- oder 3-Tages-Schein in verschiedenen Angel- und Zoogeschäften erhältlich. Nähere Informationen erteilt die Untere Fischereibehörde des Rhein-Kreis Neuss.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

  • bestandene Fischerprüfung
  • Wohnsitz in Kaarst
  • 1 Passfoto (nicht bei Verlängerung des Fischereischeins)
  • Personalausweis
  • Prüfungszeugnis der Fischerprüfung

Sollte der Fischereischein in Verlust geraten, kann durch die zuständige Gemeinde eine Zweitschrift ausgestellt werden;
mitzubringen sind:

  • 1 Passfoto
  • Personalausweis

Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, erfolgt die sofortige Ausstellung.

48,00 € Fünfjahresfischereischein
16,00 € Jahresfischereischein
5,00 € Zweitschrift

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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