Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung nebst Friedhofsgebührentarif

Bei einem Sterbefall sind seitens der Angehörigen vielfach Dinge zu beachten und mit einem Bestatter abzustimmen. So stimmt z. B. der Bestatter mit der Friedhofsverwaltung den Termin zur Trauerfeier mit anschließender Beisetzung ab. Wünsche der Angehörigen werden so gut wie möglich dabei berücksichtigt. Außerdem nimmt der Bestatter Kontakt zur Geistlichkeit auf, um auch von dort den mit der Friedhofsverwaltung abgestimmten Termin zu koordinieren.

Im Gespräch mit dem Bestatter wird unter anderem die Grabwahl, dass heißt in welcher Grabart der Verstorbene bestattet werden soll, festgelegt, damit dies an die Friedhofsverwaltung weitergegeben werden kann. Die Auswahl der Grabstätte auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Kaarst erfolgt nach telefonischer Terminabsprache mit den Friedhofsbediensteten vor Ort.

Neben Wahlgrabstätten für die Erdbestattung gibt es auf den städtischen Friedhöfen nachfolgend aufgeführte Grabarten:

  • Tiefengrabstätten (nur Friedhof Kaarst)
  • Reihengrabstätten
  • Urnenwahlgrabstätten
  • Urnenreihengrabstätten
  • Teilanonyme Urnenreihengrabstätte
  • Wiesengrab mit Platte (Erd- als auch für Urnenbestattung möglich)
  • Anonyme Urnen- und Erdgrabstätten
  • Teilanonyme Erdreihengrabstätte

Die Abrechnung der städtischen Leistungen richtet sich nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung nebst Friedhofsgebührentarif.

In der Regel nimmt im Sterbefall das Bestattungsunternehmen Kontakt mit der Friedhofsverwaltung auf. Natürlich können auch Sie als Angehörige persönlich in Kontakt zur Friedhofsverwaltung treten.

Da jeder Sterbefall individuell ist, können Ihnen keine Formulare online zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag wird Ihnen oder dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen durch die Friedhofsverwaltung übersandt beziehungsweise persönlich ausgehändigt.

Die Beantragung einer Grabstätte ohne Sterbefall gemäß § 15 kann formlos schriftlich folgen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bei Eintritt eines Sterbefalles ist es möglich, eine Grabstätte auf den städtischen Friedhöfen zu erwerben, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnort im Stadtgebiet Kaarst hatte. In Fällen ohne einen konkreten Sterbefall kann ein Erwerb unter den Voraussetzungen des § 15 Friedhofssatzung erfolgen.

Die erforderlichen Unterlagen in einem Sterbefall werden in der Regel durch den Bestatter an die Friedhofsverwaltung weitergeleitet (Sterbeurkunde, Einäscherungsbescheinigung).

Der Bearbeitungszeitraum richtet sich danach, wann die Bestattung erfolgen soll. Bei Erdbestattungen bis zu 7 Tage, bei Feuerbestattungen auch mal bis zu 2 Wochen nach erfolgter Einäscherung. Bei einem Erwerb einer Grabstätte ohne Bestattungsfall dauert die Bearbeitung bis zu 5 Tage.

Die Kosten ergeben sich aus den Friedhofsgebührentarifen.

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

Kontakt