Der Stadtrat
Die Gemeinde nimmt bei der Bewältigung öffentlicher Angelegenheiten neben dem Bund und den Ländern einen wichtigen Platz ein. Gemeinden sind nach dem Verständnis der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung (GO NRW) die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. Daher muss nach Artikel 26 des Grundgesetzes auch in den Gemeinden das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung regeln diese Wahlen im Einzelnen. Die gewählten Vertreter bilden nach § 40 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO NRW) den Stadtrat. Sie vertreten die Bürgerschaft. Der Stadtrat ist bei der Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten in der Gemeinde das oberste Beschlussorgan. Die Bürgermeisterin als Vorsitzende des Stadtrates vertritt den Stadtrat nach außen.
Dem Rat der Stadt Kaarst gehören 52 von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Mitglieder und die Bürgermeisterin (Mitglied kraft Gesetzes) an. Die Ratsmitglieder wurden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl (bis 31.10.2025) gewählt. Sieben Fraktionen und ein parteiloses Ratsmitglied sind aktuell im Stadtrat vertreten. Den Vorsitz im Stadtrat führt die Bürgermeisterin, die ebenfalls direkt von der Bürgerschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren (Amtszeit bis 31.10.2025) gewählt wurde. Sie ist die oberste Repräsentantin der Stadt und gleichzeitig verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung der Verwaltung.
Die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse sind öffentlich. Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner können den Sitzungsverlauf als Zuhörer verfolgen. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates besteht sogar die Möglichkeit, in jeder Sitzung zu allgemein interessierenden Angelegenheiten der Stadt Fragen zu stellen.
Nur wenige Angelegenheiten, in denen schutzwürdige Daten zur Sprache kommen können, werden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt. Aus der Tagesordnung ist zu entnehmen, welche Punkte öffentlich und welche nichtöffentlich behandelt werden.