WAHLEN

Bundestagswahl und Kommunalwahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Für diese Wahl haben sich bereits ausreichend Wahlhelfer gemeldet.

Am 14. September wählen die Bürger zudem auf kommunaler Ebene den nächsten Stadtrat, Kreistag, Bürgermeister, Landrat, Seniorenbeirat und Integrationsrat. Gegebenenfalls wird am 28. September auch noch die Bürgermeister-Stichwahl stattfinden. Für diese Termine sucht die Stadt Kaarst Bürgerinnen und Bürger, die sich als Wahlhelfer engagieren möchten. Die Stadt bietet hierfür im kommenden Jahr Schulungsmöglichkeiten an. Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld von 35 Euro.

Wer sich noch für die Kommunalwahl engagieren möchte, kann hierfür die Online-Anmeldung im Serviceportal unter folgenden Links nutzen:

 

Bundestagswahl 23.02.2025

Am 27.12.2024 wurde die vorgezogene Bundestagswahl auf Sonntag, den 23. Februar 2025 datiert.

Eine vorgezogene Bundestagswahl wird grundsätzlich wie eine reguläre Bundestagswahl vorbereitet und durchgeführt, jedoch beinhaltet diese auch eine Verkürzung von Fristen wie zum Beispiel das Beantragen von Briefwahlunterlagen und für Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei dauerhaft im Ausland lebende Wahlberechtigte.

Im folgenden haben wir wichtige Informationen zur Bundestagswahl für Sie zusammengestellt:

FAQ Bundestagswahl

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Wahlberechtigt sind unter anderem auch Deutsche, die im Ausland leben, ohne einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet zu haben. Informationen für Deutsche im Ausland sowie den Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis und den Wahlscheinantrag erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin: Bundestagswahl 2025 - Die Bundeswahlleiterin.

 

Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis 02. Februar 2025 gedruckt und zugestellt.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich beim Wahlbüro der Stadt Kaarst.

Ansprechpersonen Wahlbüro:

 

  • Am Wahltag, Sonntag, den 23. Februar 2025, von 8.00 bis 18.00 Uhr, in einem der 22 Urnenwahlbezirke der Stadt Kaarst. Die jeweiligen Wahllokale finden Sie hier: Wahllokalfinder.
  • Per Briefwahl

Bitte beachten Sie:
Die Versendung der Briefwahlunterlagen kann erst nach Erstellung des Wählerverzeichnisses (12. Januar 2025) und dem Erhalt der Stimmzettel (voraussichtlich zwischen dem 03.02. und dem 07.02.2025) erfolgen. Aufgrund des verkürzten Briefwahlzeitraums wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen im Wahlbüro zu beantragen und ggf. direkt vor Ort seine Stimmen abzugeben oder am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen.

 

Die Briefwahl kann auf folgenden Wegen beantragt werden:

  • Persönliche Beantragung im Wahlbüro
  • Schriftliche Beantragung möglichst mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail
  • Elektronische Beantragung über das Internet (Web-Wahlschein)

Wahlberechtigte können frühestens ab dem 10. Februar 2025 bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlbüro der Stadt Kaarst beantragen und/oder dort auch sofort wählen (Direktwahl). Jede/r Wahlberechtigte erhält nur ihre/seine persönlichen Unterlagen.
Die Abholung für andere Personen ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht, die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, möglich. Dabei darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Persönliche Beantragung im Wahlbüro

Öffnungszeiten des Wahlbüros (Clubraum I im Bürgerhaus) ab dem 10.02.2025:

  • Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Donnertag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
  • Freitag, den 21.02.2025 bis 15:00 Uhr
  • Samstag, den 22.02.2025 von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr (nur für die Ersatzausstellung von nicht zugegangenen Wahlscheinen)

Ansprechpersonen Wahlbüro:

 

Schriftliche Beantragung

Die Briefwahlunterlagen können schriftlich beantragt werden. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Die Unterlagen werden dann umgehend an die gewünschte Adresse gesandt. Bitte beachten Sie, dass die bereits beantragten Briefwahlunterlagen erst versendet werden können, wenn die Stimmzettel vorliegen.

Auch eine Beantragung von Briefwahlunterlagen per E-Mail an tamara.wilden@kaarst.de oder henrike.skoda@kaarst.de unter Angaben von folgenden Daten ist möglich:

  • Name, Vorname,
  • Geburtsdatum
  • und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort).

 

Elektronische Beantragung über das Internet (Web-Wahlschein)

Die Briefwahlunterlagen können online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über folgenden Link beantragt werden: Web-Wahlschein.

 

Plötzliche Erkrankung

Wenn ein/e Wahlberechtigte/r plötzlich erkranken sollte, können die Unterlagen noch bis zum 23. Februar 2025, 15.00 Uhr, beantragt und beim Wahlamt abgeholt werden. Hierzu muss die Person, die die Unterlagen abholt, einen von dem/der Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag und eine formlose schriftliche Vollmacht über die Empfangnahme sowie ein ärztliches Attest über die plötzliche Erkrankung vorlegen. Die Briefwahlunterlagen müssen dann bis spätestens 18.00 Uhr wieder dem Wahlbüro vorliegen.

Um bei der Bundestagswahl wählen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Sie werden bis zum Stichtag 12.01.2025 von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen

Anmeldungen und Abmeldungen bis einschließlich zum 02.02.2025

Alle Anmeldungen bei der Stadt Kaarst bis zum Stichtag führen zur Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Stadt Kaarst, alle Abmeldungen hingegen bedeuten die Nichteintragung bzw. Streichung aus dem Wählerverzeichnis. Die Personen sind dann entsprechend von Amts wegen am jeweils neuen Wohnort in das Wählerverzeichnis einzutragen.

Zuzug und Anmeldung einer Hauptwohnung oder Änderung der Nebenwohnung in eine Hauptwohnung in der Stadt Kaarst in der Zeit vom 13.02.2025 bis zum 02.02.2025

Wahlberechtigte, die in diesem Zeitraum zuziehen und mit einer Hauptwohnung in Kaarst anmelden bzw. die Nebenwohnung als Hauptwohnung melden, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis des für die neue Wohnung zuständigen Wahlbezirks der Stadt Kaarst eingetragen. Im Wählerverzeichnis der bisherigen Wohngemeinde werden sie dann gestrichen. Sollten die Wahlberechtigten keinen Antrag stellen, verbleiben sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und können am Wahltag dort wählen oder die Zusendung von Briefwahlunterlagen beantragen.

Rückkehrer*innen aus dem Ausland

Rückkehrer*innen aus dem Ausland, die sich in der Zeit vom 13.01.2025 bis zum 02.02.2025 in der Stadt Kaarst anmelden, müssen zur Teilnahme an der Bundestagswahl bis zum 02.02.2025 einen formellen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen, wenn nicht bereits vorher ein Antrag als Auslandsdeutsche*r gestellt wurde.

Wegzug und Abmeldung von der Stadt Kaarst in der Zeit vom 13.01.2025 bis zum 02.02.2025

Bei Wegzug und Abmeldung von der Stadt Kaarst in diesem Zeitraum erfolgt die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des jeweils neuen Wohnortes nur auf Antrag. Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis der Stadt Kaarst und können im zuständigen Wahlbezirk ihr Wahlrecht vor Ort oder durch Briefwahl ausüben.

Umzug und Ummeldung innerhalb der Stadt Kaarst in der Zeit vom 13.01.2025 bis zum 02.02.2025

Ein Umzug und die Ummeldung innerhalb dieses Zeitraums und innerhalb der Stadt Kaarst führt zu keiner Veränderung des Wählerverzeichnisses. Das bedeutet, dass Wahlberechtigte dem zum Stichtag festgelegten Wahlbezirk zugeordnet bleiben und auch im dortigen Wahllokal wählen gehen müssen. Über die Beantragung eines Wahlscheines, ist es jedoch möglich, am Wahltag in einem beliebigen anderen Wahlbezirk desselben Wahlkreises wählen zu gehen oder seine Stimme per Brief abzugeben.

Zuzug und Anmeldung in der Stadt Kaarst in der Zeit vom 03.02.2025 bis zum Wahltag

Wahlberechtigte, die sich nach dem 03. Februar 2025 in Kaarst anmelden, können nicht mehr in das Wählerverzeichnis der Stadt Kaarst aufgenommen werden. Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht vor Ort oder durch Briefwahl aus.

Personen, die nicht für eine Wohnung gemeldet sind

Personen, die nicht für eine Wohnung in Kaarst gemeldet sind, sich jedoch im Stadtgebiet gewöhnlich aufhalten und wählen möchten, müssen bis spätestens zum 02.02.2025 im Wahlbüro einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.