Brandschutzbedarfsplanung

Die Stadt Kaarst ist gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) rechtlich verpflichtet, eine für das Stadtgebiet entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten.

Weiterhin ist im BHKG vorgeschrieben, dass die Gemeinden Maßnahmen zur Verhütung von Bränden treffen und eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherstellen müssen.

Grundlage für die Planungen einer leistungsfähigen Feuerwehr ist der Brandschutzbedarfsplan, den alle Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben haben.

Ein Brandschutzbedarfsplan muss alle Maßnahmen des Brandschutzes einer Gemeinde umfassen. Dabei ist die Betrachtung der Strukturen und der Ausstattungen der Feuerwehr nur ein Teil zur Bewertung des Brandschutzes. Parallel müssen die organisatorischen Strukturen hinsichtlich des Brandschutzes in der Stadtverwaltung, als auch der bauliche Brandschutz Beachtung finden.

Gleichbedeutend ist auch die Reflexion der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung sowie die Organisation der Brandschutzerziehung und -aufklärung. Die Planungen und Aufgaben einer städtischen Feuerwehr gehen damit weit über die bloße Analyse der Feuerwehr hinaus. Auf Basis von Schutzzielen gilt es, mit Hilfe von vorhandenen Daten der Feuerwehr (z.B. Personalstärke, Ausrüstung, Zahl und Art der Einsätze, Einsatzzeiten), den Informationen zur Infrastruktur und der Risikoabschätzung die Grundlagen für einen Brandschutzbedarfsplan zu erarbeiten. Der Brandschutzbedarfsplan beschreibt den IST-Zustand und vergleicht diesen mit dem SOLL-Zustand, welcher auf Grundlage von verschiedensten Vorgaben erfüllt werden muss. Ebenfalls sind geeignete Maßnahmen darzustellen, um die festgelegten SOLL-Ziele in den nächsten Jahren zu erreichen.

Auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kaarst haben ein Recht zu erfahren, wie der Brandschutz organisiert ist, wie lange die Feuerwehr braucht, bis sie mit welcher Personalanzahl und welchem Material am Einsatzort eintrifft und welche finanziellen Mittel jährlich für ihre Sicherheit ausgegeben werden. Aus diesem Grund ist der Brandschutzbedarfsplan öffentlich und steht online zur Verfügung.

Download Brandschutzbedarfsplan