Kämmerei / Geschäftsbuchhaltung

In der Kämmerei wird der städtische Etat in allen Phasen der Haushaltsbewirtschaftung begleitet. Damit unterstützt die Kämmerei den Stadtkämmerer in der Wahrnehmung seiner Sonderstellung als für die Finanzen verantwortliches Organ in der Kommunalverwaltung.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan bilden dabei zunächst die finanzwirtschaftliche Grundlage für die täglichen Aufgabenerfüllung in der Verwaltung. Die Kämmerei ermittelt im Vorfeld der Haushaltsplanaufstellung die wesentlichen Finanzpositionen, die die Stadt für ihre Aufgabenerfüllung erhält, unterstützt im Aufstellungsprozess den Verwaltungsvorstand in der Budgetverteilung und setzt diese im Rahmen des Haushaltsplanentwurfes um, der von der Verwaltung in die politischen Gremien zur weiteren Beratung eingebracht wird. Im weiteren Verfahren begleitet die Kämmerei den politischen Beratungsprozess und setzt die dortigen Beschlüsse um.

Nach der Beschlussfassung der Haushaltssatzung unterstützt die Kämmerei die Fachbereiche in der Umsetzung der haushaltspolitischen Beschlüsse im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung. Hier stellt die Kämmerei einerseits sicher, dass der städtische Haushalt den haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie dem politischen Willen entsprechend umgesetzt wird und dokumentiert die einzelnen Ergebnisse im Rahmen des Jahresabschlusses. Andererseits unterstützt die Kämmerei jedoch auch die städtischen Entscheider in der Wahrnehmung der jeweiligen Budgetverantwortungen, indem sie die sich mitunter verändernden Rahmenbedingungen überwacht und im Hinblick auf die Erreichung der Haushaltsziele analysiert. Im Rahmen eines Finanzcontrollings werden die gewonnenen Erkenntnisse aufbereitet und für die Verwaltungssteuerung durch Politik und Verwaltung nutzbar gemacht. Hierbei wird neben den Informationen aus der Geschäftsbuchhaltung, in der sämtliche Zahlungen zentral für die Gesamtverwaltung kontiert, verbucht und zur Auszahlung vorbereitet werden, auch die weitergehenden Informationen aus dem internen Rechnungswesen (z.B. Kosten- und Leistungsrechnung) genutzt.

Neben der Aufstellung des Haushaltes und der laufenden Überwachung des Haushaltes wird auch der Jahresabschluss in der Kämmerei erstellt. Bestandteile des Jahresabschlusses sind neben den zu erstellenden Rechenwerken (Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz) entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch Anhang und Lagebericht, sowie ein Beteiligungsbericht, aus dem die wirtschaftlichen Verknüpfungen der Stadt Kaarst hervorgehen.

Darüber hinaus erfolgt in der Kämmerei auch das Finanzcontrolling, worunter die Steuerungsmaßnahmen zur Koordination zwischen den einzelnen Bereichen und der Kämmerei verstanden werden. Hierzu zählen neben der Analyse von Abweichungen auch entsprechende Prognosen, Berichte und der Aufgabenbereich des Risikomanagements. Insbesondere werden im Controlling relevante Informationen zur Verwaltungs- und Haushaltssteuerung für den Stadtkämmerer und den Verwaltungsvorstand aufbereitet und so Steuerungsbedarfe aufgezeigt.

Letztlich ist der Aufgabenbereich der Gebührenkalkulation in der Kämmerei angesiedelt. Hier erfolgen die Kalkulation der Gebührenhaushalte, sowie die Abrechnungen der Betriebskosten nach abgabenrechtlichen Vorgaben für die städtischen Gebührenhaushalte, wie z.B. Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung oder Straßenreinigung.

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