Lastschrifteinzug

Lastschrifteinzug per SEPA-Basis-Lastschrift

Sie können Ihre Zahlungen schnell und bequem mit der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erledigen.

Dabei erteilen Sie der Stadt Kaarst eine Ermächtigung, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Bankkontos per SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen.

Für Sie hat dieses Verfahren folgende Vorteile:

  • die Überwachung von Zahlungsterminen entfällt
  • soweit Ihr Konto die nötige Deckung aufweist, haben Sie keine Folgen zu erwarten, die gewöhnlich bei einer verspäteten Zahlung entstehen
  • weiterhin ist die sofortige und korrekte Zuordnung Ihrer Zahlung zu den bestehenden Forderungen gewährleistet.

Wichtig ist:

Sie können für die Zahlung von wiederkehrenden Leistungen bzw. Abgaben, wie z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Kindergartenbeiträge, Elternbeiträge OGATA oder Mietzahlung, am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen. Die Begleichung von einmaligen Forderungen per Lastschrift, z.B. Baugebühren, Friedhofsgebühren, Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen etc., ist nicht möglich.

Beantragung und Verfahren

Die Erteilung einer SEPA-Basis-Lastschrift muss schriftlich erfolgen und mit Unterschrift des Kontoinhabers der Stadtkasse zugeleitet werden. Hierzu steht Ihnen unser Formular zum Download zur Verfügung. Bitte drucken Sie das Formular aus und senden Sie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Ermächtigung per Post oder Mail als PDF-Datei an die Stadtkasse zurück. Wichtig ist, dass das Buchungszeichen und die Abgabeart (z.B. Grundsteuer, Kindergartenbeitrag, etc.) angegeben ist. Für  Rückfragen bitten wir um freiwillige Angabe Ihrer Mail-Adresse oder Telefonnummer.

Sie können die von Ihnen erteilte Ermächtigung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.

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