Vollstreckung von Geldforderungen

Bleibt auch die Mahnung für öffentlich-rechtliche Forderungen erfolglos, so ist eine zwangsweise Beitreibung durch den Vollziehungsbeamten unvermeidbar. Die Vollstreckung ist das letzte Mittel der Beitreibung und wird im Wege des Verwaltungszwangs nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Vollstreckung ist für den Zahlungspflichtigen mit weiteren Kosten verbunden.

Möglichkeiten der zwangsweisen Beitreibung sind u.a.

  • Pfändung durch den Vollziehungsbeamten
  • Lohnpfändung
  • Kontenpfändung
    etc.

Hinweis:
Wenn Sie Forderungen nicht rechtzeitig begleichen können, besteht für Sie die Möglichkeit, sich mit dem zuständigen Bereich in Verbindung zu setzen und eine Ratenzahlung zu beantragen.

Durch rechtzeitige Kontaktaufnahme Ihrerseits bleiben Ihnen Unannehmlichkeiten und eine Menge Kosten erspart!