Mahnung und Zahlungserinnerung

Wenn Sie Ihre Zahlungen nicht rechtzeitig entrichten, erhalten Sie von der Stadtkasse Post. Bei der Einziehung von Geldforderungen wird zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen unterschieden.

Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen, wie z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Elternbeiträge für Kindergärten etc., und bestimmten privatrechtlichen Forderungen erhalten Sie eine Mahnung, die für Sie mit Kosten verbunden ist. Bei Mahnungen werden Mahngebühren und ggf. Säumniszuschläge fällig.

Bei privatrechtlichen Forderungen der Stadt Kaarst erfolgt zunächst eine Zahlungserinnerung.

Nach erfolgloser schriftlicher Erinnerung an die Zahlung wird beim Amtsgericht ein entsprechender Mahnbescheid beantragt.

Hinweis:
Wenn Sie Forderungen nicht rechtzeitig begleichen können, besteht für Sie die Möglichkeit, sich mit dem zuständigen Bereich in Verbindung zu setzen und eine Ratenzahlung zu beantragen.

Durch rechtzeitige Kontaktaufnahme Ihrerseits bleiben Ihnen Unannehmlichkeiten und eine Menge Kosten erspart!

Sie können aber auch für die Zahlungen, die regelmäßig, das heißt wöchentlich oder monatlich pp. anfallen, am SEPA-Basis-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen.

Zu solchen Zahlungen zählen beispielsweise:

  • Gewerbesteuer
  • Grundbesitzabgaben
  • Hundesteuer
  • Kindergartenbeiträge

Kontakt