Publikationen und Informationsbroschüren

Kompass Wiedereinstieg

Zurück in den Beruf – aber wie? Erste Informationen und Anhaltspunkte beantwortet Ihnen der „Kompass Wiedereinstieg“. Im Kompass erhalten Sie Auskünfte über Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu den unterschiedlichsten Fragen und Angeboten rund um das Thema Berufsrückkehr und Wiedereinstieg nach einer Familienpause.

Hg. Arbeitsgemeinschaft Allianz Wiedereinstieg im Rhein-Kreis Neuss. Weitere Informationen auf folgender Internetseite: Kompass Wiedereinstieg

FrauenStraßenNamen in den Städten und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss

In dieser Broschüre werden im ersten Teil die Frauen vorgestellt, die 78 Straßen im Rhein-Kreis Neuss einen Namen geben. Der zweite Teil enthält die Vorschläge aus der Bevölkerung für Neu-Benennungen.
Stand: Mai 2004

Hg. Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Rhein-Kreis Neuss

FrauenStraßenNamen in den Städten und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss

Der Minijob - da ist mehr für Sie drin

Broschüre der „Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW

„Der Minijob – da ist mehr für Sie drin!“ Diese kostenfreie Broschüre die von der „Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW“ herausgegeben wurde, zeigt alle Rechte und Pflichten die mit einem Minijob verbunden sind und z.B. Themen wie Steuern und Rentenversicherung beinhalten, auf. Fragen die insbesondere immer wieder zum zustehenden Erholungsurlaub oder zur Lohnfortzahlung an einem Feiertag gestellt werden, sind in der Broschüre anschaulich dargestellt.

Die Broschüre liegt bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Kaarst, Sigrid Hecker, Zimmer 322, Am Neumarkt 2, im Rathaus Kaarst an der Infotheke und in der Verwaltungsdienststelle in Büttgen im Eingangsbereich aus.

Broschüre: Der Minijob - da ist mehr für Sie drin

Minijob-Zentrale

Das Eherecht

Etwa 37 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind verheiratet, knapp 400.000 Ehen werden jedes Jahr neu geschlossen. Welche Rechte und Pflichten Eheleute haben, ist in den familienrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. In einer funktionierenden Ehe sind Rechtsfragen von geringerer Bedeutung, können aber insbesondere auf dem Gebiet des Vermögensrechts sehr wichtig sein.
Zwar heißt es im Gesetz ausdrücklich: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen." Dennoch geht manche auf Lebenszeit eingegangene Verbindung vorzeitig in die Brüche. Jedes Jahr werden etwa 200.000 Ehen geschieden. Für den Fall, dass sich die Eheleute zu einer vorübergehenden oder endgültigen Trennung entschließen, ist das Familienrecht besonders wichtig.
Diese Broschüre gibt einen ersten Überblick zu folgenden Themen:

  • Rechtsfragen zur ehelichen Lebensgemeinschaft (Kapitel 1)
  • Besonderheiten beim vorübergehenden oder dauernden Getrenntleben der Eheleute (Kapitel 2)
  • Kurze Darstellung des Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts unter Berücksichtigung des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechts und der am 1. September 2009 in Kraft getretenen Änderungen im Recht des Versorgungs- und Zugewinnausgleichs. Diese Reformen sind weitere wichtige Schritte hin zu einer modernen Familienpolitik
  • Gerichtsverfahren bei einer Scheidung nach dem ab 1. September 2009 geltenden neuen Recht (Kapitel 5)
  • Besonderheiten des Ehe- und Familienrechts in den neuen Bundesländern (Kapitel 6).

Das Eherecht

Sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen geht uns alle an!

Welche Rechte habe ich als Opfer im Strafverfahren?

Ein Strafverfahren stellt eine zusätzliche Belastung dar. Sie müssen das nicht alleine durchstehen.

Sie haben Anspruch auf...

... Begleitung durch eine Vertrauensperson zur Anzeigenerstattung und Vernehmung bei der Polizei
... Vertretung durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin mit der Möglichkeit der staatlichen Kostenübernahme
... psychologische Betreuung
... Prüfung einer Opferentschädigung

Sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen geht uns alle an!