Der Stadtrat hat am Donnerstag die veränderte Gebührenberechnung für die Abwasserbeseitigung der Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Damit setzt die Stadt das Urteil des OVG NRW vom 17. Mai 2022 um, mit dem die bisherige Rechtsprechung zur Gebührenkalkulation aufgegeben und geändert wurde.

Den ursprünglichen Gebührenkalkulationen für beide Jahre lag die seit dem Jahr 1994 geltende Rechtsprechung des OVG NRW zur Berücksichtigung von kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsung von Anlagegütern wie z.B. den öffentlichen Abwasserkanälen zugrunde. Das OVG hat mit seinem Urteil diese Rechtsprechung aufgehoben und deutlich gemacht, dass die Abschreibungen in der bisherigen Form künftig nicht mehr zulässig sind.

Gegen einige Grundbesitzabgabenbescheide auf Grundlage der alten Gebührensätze sind für das Jahr 2021 Widersprüche eingegangen. Für das Jahr 2022 sind bisher keine Widersprüche eingegangen, so dass die in diesem Jahr erlassenen Bescheide rechtskräftig sind. Weil aber beispielsweise durch Eigentümerwechsel neue Bescheide für das Jahr 2022 zu erstellen sind, war die Anpassung der Gebührenberechnung auf Grundlage des OVG-Urteils wichtig, um Rechtssicherheit herzustellen.

Stadtkämmerer Stefan Meuser: „Die Stadt setzt die veränderte Rechtsprechung konsequent um und schafft damit Rechtssicherheit für künftige Gebührenbescheide.“