Das Eisenbahn-Bundesamt überarbeitet seinen Lärmaktionsplan. Auf den Internetseiten www.laermaktionsplanung-schiene.de und www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich informiert das Eisenbahn-Bundesamt ausführlich und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Interessierte und Betroffene ab sofort Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz.
Alle Menschen, die sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen, können ab sofort an der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung entlang der Schienenwege des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase bis zum 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Beteiligungsphase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.