Schnell gelesen:

  • Im Kaarster Osten plant die Stadt die Errichtung einer neuen viergruppigen Einrichtung
  • Kita wird in innovativer Holzbauweise errichtet, mit in die Architektur integrierten Bäumen
  • Die viergruppige Einrichtung (zwei Gruppenform I, eine Gruppenform II, eine Gruppenform III) soll voraussichtlich im Kindergartenjahr 2026/2027 eröffnet werden

Die Stadt Kaarst sucht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe für die Betriebsträgerschaft der neuen Kindertagesstätte im Rottfeld.
Im Kaarster Osten plant die Stadt die Errichtung einer neuen viergruppigen Einrichtung. Geplant ist eine barrierefreie Einrichtung mit zwei Gruppenformen I, einer Gruppenform II und einer Gruppenform III mit inklusiver Ausrichtung.

Die zukünftige Kindertageseinrichtung befindet sich am Rande eines Wohngebietes. Derzeit läuft die Planung, eine abschließende Bauplanung liegt noch nicht vor. Die Kindertageseinrichtung soll in Holzbauweise errichtet werden. Dabei sollen die Bäume als Tragwerk in die Architektur integriert werden. Mit dieser innovativen Holzbauweise soll die Idee einer schwebenden Kindertageseinrichtung in Bäumen verwirklicht werden, in der Kinder einen einzigartigen und bereichernden Raum in Verbindung mit der Natur erleben können.

Die Kindertageseinrichtung wird in Form eines Mietmodells angeboten, wobei sich der Mietzins des Trägers auf die Regelungen nach § 7 DVO Kibiz beschränkt.

Derzeit ist davon auszugehen, dass die Kindertageseinrichtung voraussichtlich zum Kindergartenjahr 2026/2027 eröffnet werden kann.

Bereits zum Kindergartenjahr 2025/2026 soll die Möglichkeit geschaffen werden, zwei Gruppen der Kita in Form einer Interimslösung zu betreuen. Die Planungen für dieses Übergangsangebot sind aktuell noch nicht beendet; eine Möblierung der Interimskindertageseinrichtung ist vorhanden. Diese beiden Gruppen würden dann im folgenden Kindergartenjahr in die neue Kita Im Rottfeld umziehen.
Aufgrund der hohen Bedarfsnachfrage setzt die Stadt Kaarst auf einen Betriebsträger, der mit den zwei Interimsgruppen bereits im nächsten Kindergartenjahr starten kann.

Folgende Voraussetzungen muss der potentielle Träger mitbringen:

  • Erfahrung in der Umsetzung frühkindlicher Bildungskonzepte auf Grundlage der Bildungsvereinbarung NRW, SGB VIII und KiBiz sowie die Befähigung zum Aufbau und zur Leitung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung und zur Entwicklung differenzierter pädagogischer Konzepte mit inklusiver Ausrichtung.
  • Weiterhin muss die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII vorliegen.

Der Jugendhilfeausschuss wird voraussichtlich im Januar 2025 über die Trägerschaft der Kita Im Rottfeld abschließend beraten. Bei Interesse zur Übernahme der Trägerschaft informiert die Stadt die Interessenten gerne über die notwendigen Unterlagen der Bewerbung. Die Frist zur Einreichung der Unterlagen ist der 31.10.2024.  Interessenten erreichen die zuständige Abteilungsleitung Gundi Weidemann unter 02131 987-324 oder per Mail an gundi.weidemann@kaarst.de.


Hinweis: Es handelt sich bei dem Interessenbekundungsverfahren nicht um eine Auftragsvergabe. Die Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung unterliegt keinen vergaberechtlichen Bestimmungen. Ungeachtet dessen werden die Grundsätze von Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb eingehalten. Aus der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren lassen sich keine Verpflichtungen der Stadt Kaarst herleiten. Es erfolgt keine Erstattung von Kosten, die den Teilnehmern des Verfahrens durch die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren entstehen.