Die Kaarster Schulen und Kindertageseinrichtungen werden entsprechend den Beschlüssen von Bund und Land ab dem 11. Januar ein Betreuungsangebot für Kinder bis zum 6. Schuljahr aufrechterhalten. Dieses Angebot richtet sich an Eltern, die eine Betreuung ihrer Kinder nicht zu Hause gewährleisten können. Bürgermeisterin Ursula Baum weiß um die besondere Belastung der Kaarster Eltern: „Die nächsten Wochen werden gerade in Haushalten mit kleineren Kindern noch einmal zu einer Herausforderung. Dennoch sollte das Betreuungsangebot in den Schulen und Kindertageseinrichtungen nur nach sorgfältiger Prüfung der eigenen Möglichkeiten genutzt werden. Hier ist jeder Erziehungsberechtigte in der Verantwortung.“

Voraussetzung für die Betreuung in den Schulen ist die schriftliche Anmeldung des Kindes. Das entsprechende Formular ist auf der Homepage der Stadt Kaarst zu finden. Dort stehen auch Hinweise zu den Unterstützungsmöglichkeiten des Landes beim Distanzunterricht. Die Stadt wird die Schulen durch die Verteilung von FFP2-Masken unterstützen. Die Lehrkräfte sind mit iPads oder Laptops ausgestattet worden. Die bestellten iPads für die Kaarster Schülerinnen und Schüler sind weiterhin nicht geliefert worden. Die Stadt steht im engen Kontakt mit dem Lieferanten und geht von einer Lieferung noch in diesem Monat aus. Der Schulbus-Betrieb geht weiter.

Das Betreuungsangebot in den Schulen erstreckt sich auf den Ganztagsbereich und umfasst zeitlich den gewohnten Betreuungsrahmen. „Dieses Angebot zielt insbesondere auf Familien, die zu Hause keine Möglichkeit der Betreuung haben“, sagt Baum.

Auch das Betreuungsangebot der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege richtet sich an Familien, die eine Betreuung ihrer Kinder zu Hause nicht sicherstellen können. Eine vorherige schriftliche Anmeldung ist nicht erforderlich. Es gibt kein Betretungsverbot. „Doch auch bei den ganz Kleinen gilt: Jeder nicht zwingend nötige Kontakt sollte vermieden werden. Unsere Erzieherinnen und Erzieher leisten einen tollen Job. Auch für ihre Gesundheit ist jede Kontaktvermeidung ein Stück Risikominimierung. Wer kann, sollte seine Kinder deshalb bitte zu Hause lassen“, sagt Bürgermeisterin Ursula Baum. Um die notwendige Gruppentrennung in den Kitas umzusetzen, wird in den städtischen Einrichtungen der Betreuungsumfang für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt. Die Kitas der freien Träger weichen gegebenenfalls von dieser Einschränkung ab. In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder grundsätzlich im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. Die Elternbeiträge für den Monat Januar werden landesweit ausgesetzt. Die Modalitäten werden derzeit erarbeitet.

Alle Lehrkräfte, Beschäftigte in den Betreuungseinrichtungen und Pflegepersonen können sich bis zum 26. März 2021 bis zu sechs Mal anlasslos und kostenlos auf eine Covid19-Infektion testen lassen.

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