Ab 1. Juli 2023 fördert die Stadt Kaarst Investitionen in die Installation von Stecker-Photovoltaik-Anlagen, auch Balkon-Solarmodule, Balkonkraftwerke oder Mini-Solaranlagen genannt. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von pauschal 200 Euro pro Wohneinheit. Dafür hat der Rat der Stadt Kaarst im laufenden Haushaltsjahr einen Topf von 40.000 Euro bewilligt.

Die Geräte dürfen maximal 600 Watt haben, müssen den Anforderungen zur Produktsicherheit, z. B. CE-Kennzeichnung, genügen und sind ordnungsgemäß anzumelden. Förderungsfähig sind nur Geräte, die nach Erhalt des Bewilligungsbescheides gekauft werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Antragsberechtigt sind ausschließlich Personen, Eigentümer und Mieter einer Wohneinheit in Kaarst. Die Förderung ist online über das Serviceportal der Stadt Kaarst zu beantragen.

Weitere Informationen und Anmeldung auf www.kaarst.de/steckerpvanlagen .