Seit dem 01.01.2025 werden in Kaarst zwei neue Steuern erhoben: die Beherbergungs- und die Zweitwohnungsteuer. Die Beherbergungssteuer wird auf Übernachtungen in Hotels, Pensionen und anderen Beherbergungsbetrieben erhoben. Sie beträgt 3 Euro und ist von den Gästen zu leisten. Eingezogen wird die Steuer vom Hotel oder der Pension. Der Betrag wird im Anschluss an die Stadt Kaarst weitergeleitet.
Die Zweitwohnungssteuer betrifft alle Personen, die über 18 Jahre alt sind und im Stadtgebiet Kaarst eine Zweitwohnung nutzen. Sie beträgt 12 Prozent der Bemessungsgrundlage. Ausnahmen von der Steuerpflicht sind in der Satzung geregelt. Alle Personen, die am 1. Januar einen Zweitwohnsitz angemeldet hatten, werden zunächst von der Stadt Kaarst angeschrieben und aufgefordert, eine Erklärung abzugeben. Die Satzungen zu den beiden neuen Steuerarten sind zum Nachlesen hier zu finden:
Für die Beherbergungssteuer steht der amtliche Vordruck für die vierteljährliche Steuererklärung bereits auf der Website der Stadt Kaarst zur Verfügung. Der Vordruck für die Zweitwohnungssteuererklärung wird zeitnah zur Verfügung gestellt. Die Steuererklärungen können künftig auch online über das Service-Portal der Stadt Kaarst abgegeben werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen werden derzeit von der Stadt geschaffen.
Betroffene Unternehmen und Bürger erhalten detaillierte Informationen zu den neuen Regelungen unter