Der Versanddienstleister der Stadt Kaarst hat einige Briefwahlunterlagen zur kommenden Bundestagswahl am 26.09.2021 nicht korrekt zugestellt. Betroffen sind dabei die Wahlbezirke 001 bis 012, deren Briefwahlanträge ab dem 25.08.2021 gestellt wurden. Damit alle Bürgerinnen und Bürger trotzdem unkompliziert ihr Wahlrecht wahrnehmen können, werden bei Bedarf im Wahlbüro neue Briefwahlunterlagen ausgestellt. Die Stadt weist darauf hin, dass solche Unregelmäßigkeiten vor einer Wahl nicht unüblich sind und derzeit keinen Einfluss auf den geregelten Wahlablauf haben.
Zur Ausstellung neuer Briefwahlunterlagen muss unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erfolgen. Diese eidesstattliche Versicherung kann nur persönlich im Wahlbüro der Stadt Kaarst abgegeben werden. Die neuen Briefwahlunterlagen werden dann vor Ort ausgehändigt.  Wer krankheitsbedingt nicht in der Lage sein sollte, persönlich die eidesstattliche Versicherung im Wahlbüro abzugeben, kann sich unter 02131 987-231 melden.
Das  Wahlbüro macht zudem darauf aufmerksam, dass bei beantragter Briefwahl eine Abstimmung im Wahllokal selbst nicht mehr möglich ist. Sollten die beantragten Briefwahlunterlagen nicht oder gegebenenfalls nicht mehr rechtzeitig bei den Wahlberechtigten ankommen, muss in diesen Fällen Kontakt mit dem Wahlbüro aufgenommen werden. 

Der Wahlbrief (roter Brief) muss am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr bei der Stadt Kaarst eingegangen sein. Später eigehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt. Die Wahlbriefumschläge können bis Sonntagnachmittag 17.30 Uhr in den Hausbriefkasten des Rathauses Kaarst und bis 15.00 Uhr im Rathaus Büttgen eingeworfen werden.
Aufgrund der Postlaufzeiten empfiehlt das Wahlbüro, ab sofort Briefwahlunterlagen persönlich und nicht mehr postalisch oder online zu beantragen.