Eine neue Regelung in der Landesbauordnung verhindert seit dem 1. Januar die Neuanlage von Schottergärten und fördert so die urbane Biodiversität. Die Präzisierung im Landesbaurecht erleichtert es den Kommunen seit diesem Jahr, bauordnungsrechtlich gegen Schottergärten vorzugehen und verhindert die Neuanlage. Schottergärten sind größtenteils mit Folie oder Vlies und anschließend mit Schotter, Splitt, Kies oder Mulchmaterialien bedeckt. Darauf wächst wenig bis nichts. Dies wirkt sich nicht nur negativ auf das Stadtbild aus, sondern verschlechtert das Stadtklima. Natürlich gestaltete und artenreich bepflanzte Vorgärten leisten ökologische, mikroklimatische und hydrologische Funktionen, deren Effekte wiederum dem Menschen zu Gute kommen.

Mit dem Ziel der Stadt Kaarst einer nachhaltigen Stadtentwicklung werden ökologische Maßnahmen auch finanziell unterstützt. In dem Anfang 2024 von der Stadt veröffentlichten Flyer „Ökologisch und nachhaltig bauen“ werden die wichtigsten Aspekte des Förderprogramms skizziert. Der Flyer sowie weitere Informationen sind auf www.kaarst.de/vorgarten zu finden.

Mit der Präzisierung der Regelung in der Landesbauordnung geht auch ein Gebot zur Vorgartenbgrünung einher. So soll der seit mehreren Jahren bestehende Trend zu vermeintlich pflegeleichten Schottergärten gestoppt werden.

Bürgermeisterin Ursula Baum: „Die Stadt kann das Klima in Kaarst nicht alleine verbessern. Es liegt an uns allen, eine nachhaltige Stadtentwicklung umzusetzen. Jeder Bürger und jede Bürgerin hat die Möglichkeit, seinen oder ihren Beitrag für den Umwelt- und Klimaschutz der Stadt zu leisten und den Lebensraum für Mensch und Umwelt mitzugestalten. Wer auf Schottergärten verzichtet, leistet dabei einen ökologisch wertvollen Beitrag.“