Nach den Weihnachtsferien wird der Schulstart auch in Kaarst wie geplant im Präsenzunterricht erfolgen. Um den Schulstart so sicher wie möglich zu gestalten, wird die schulische Teststrategie angepasst. Die Umsetzung hat das Schulministerium NRW nun mitgeteilt. Demnach werden an allen Schulformen ab Montag, 10. Januar 2022, zunächst alle Personen unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere Beschäftigte). Am Montag wird in allen weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Selbsttests durchgeführt. An allen Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe werden am Montag alle Schülerinnen und Schüler eine Pool- und Einzelprobe im Rahmen der PCR-Lolli-Testung abgeben. Im Anschluss wird der bereits bekannte Testrhythmus fortgesetzt:

  • an weiterführenden Schulen: Testung dreimal wöchentlich,
  • an Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe: Testung zweimal wöchentlich im PCR-Pooltest-Verfahren.

Ab dem 10. Januar 2022 startet planmäßig auch das optimierte Lolli-Testverfahren: Die Kinder werden erstmals eine zweite, sogenannte Rückstellprobe abgeben, um bei einem positiven Pool-Test schneller die Infizierten zu identifizieren und den nicht infizierten Schülerinnen und Schülern dadurch einen Tag in Quarantäne zu ersparen.

Auch vollständig immunisierte Schülerinnen und Schüler sollen künftig an dem Testverfahren dauerhaft teilnehmen. Gemäß Verordnung werden Immunisierte wie folgt definiert:

  1. Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz, welcher 14 Tage nach der letzten erforderlichen Corona-Schutzimpfung eintritt und
  2. Schülerinnen und Schüler, deren COVID-19 Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Für die Teilnahme am Lolli-Testverfahren müssen unterschiedliche Regelungen getroffen werden:

  1. Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz können weiterhin am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Ab dem 10. Januar 2022 ist die Teilnahme zunächst verpflichtend (s.o.).
  2. Genesene Schülerinnen und Schüler

Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testver-fahren teilnehmen. Sie sind in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit, um falsch-positive PCR-Ergebnisse zu vermeiden. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.

An dem PCR-Pooltestverfahren („Lolli-Test“) nehmen nur Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen sowie der Schulen mit Primarstufe teil. Lehrkräfte und andere Beschäftigte der Schule sind von diesem Testverfahren ausgeschlossen.

Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere in Schule beschäftigten Personen an den Grund- und Förderschulen sowie an den weiterführenden Schulen, die immunisiert sind, führen ab dem 10. Januar 2022 dreimal pro Woche einen Antigen-Selbsttest in eigener Verantwortung durch oder haben den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.

Weitere Informationen: https://www.schulministerium.nrw/06012022-schulstart-mit-anpassung-der-teststrategie-nach-den-weihnachtsferien