Das Testsystem an den Kaarster Schulen ändert sich: Ab kommendem Montag, 28. Februar 2022, müssen an Grund- und Primusschulen lediglich nicht immunsierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich einen Antigen-Schnelltest außerhalb der Schulen vornehmen. Das hat das Landesministerium für Schule und Bildung mitgeteilt. 

Als nicht immunisiert gelten Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Diese erhalten von den Grundschulen Schnelltests, mit denen sie sich jeweils montags, mittwochs und freitags vor Unterrichtsbeginn selbständig testen müssen. Dies kann entweder unter Mithilfe der Erziehungsberechtigten zuhause oder in einer zertifizierten Teststelle stattfinden. Ein entsprechender Nachweis ist in beiden Fällen zur Schule mitzubringen. Bei begründetem Verdacht auf eine Corona-Infektion (etwa durch Symptome) können die Schulen vor Beginn des Unterrichts eine zusätzliche Schnelltestung vornehmen. 

Für immunisierte Schülerinnen und Schülern entfällt die Testpflicht an allen Schulen ab dem 28. Februar. Sie  können allerdings auch weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Die Tests werden kostenlos von den Schulen gestellt.