Durch die neue Corona-Schutzverordnung ist auch eine weitergehende Öffnung des Vereinssports möglich. Das Sportamt hat die Kaarster Vereine über die zusätzlichen Trainingsmöglichkeiten mit einem Rundschreiben informiert. Demnach ist auf den sechs städtischen Sportanlagen der Trainingsbetrieb allein, zu zweit, mit bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten, im Einzelunterricht, oder in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren möglich. Zwischen den einzelnen Gruppen ist ein dauerhafter Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.

Für die Sportvereine stehen die großen Außensportanlagen Kaarster See, Bezirkssportanlage Büttgen und der Sportpark Vorst zur Verfügung. Zusätzlich können ab heute auch die drei Tartanplätze Allwetterplatz AEG, Schulhof Stakerseite und Schulhof Katholische Grundschule Kaarst nach vorheriger Anmeldung für den Vereinssport genutzt werden. Die Aufsicht ist durch die Sportvereine zu führen. Eine freie Nutzung der Sportstätten ohne Anmeldung durch einen Sportverein ist weiterhin nicht möglich.

Die Sporthallen, Schulhöfe, das Hallenbad Büttgen und die Kleinschwimmhalle Kaarst bleiben vorerst geschlossen. Ausschließlich die Schulsporthallen stehen den Schulen wie gewohnt für den Schulsport zur Verfügung.