Die Stadt Kaarst wird im Mai den Zahlungslauf der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in der Tagespflege, den Kindertagesstätten und den Betreuungsangeboten an den Schulen aussetzen. Eltern, die den Beitrag per Überweisung leisten, werden gebeten, diese Überweisung zu stoppen. Das Lastschriftverfahren wird seitens der Stadt für den Monat Mai gestoppt. Damit reagiert die Stadtverwaltung auf die weiter steigende Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen. Sowohl in der Kindertagesbetreuung als auch an den Schulen ist im Mai von einer Notbetreuung auszugehen. In der Sitzung am 24. Juni wird die Verwaltung dem Stadtrat zudem einen Vorschlag unterbreiten, wie mit den Beiträgen für das ersten Halbjahr 2021 insgesamt verfahren werden soll.

Die Stadt setzt darauf, dass bis dahin eine eindeutige und abschließende Regelung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden gefunden wurde. Eine verbindliche Abstimmung gibt es bisher nur für den Monat Januar, als Land und Kommunen die Beiträge jeweils zur Hälfte übernommen hatten. Im Februar hatte die Stadt den Zahlungslauf in Erwartung einer erneuten landesweiten Regelung ausgesetzt. Diese ist bis heute ausgeblieben. Deshalb hat die Stadt Kaarst - wie fast alle Kommunen im Land - in den Monaten März und April erneut Elternbeiträge erhoben.