Die Stadt Kaarst möchte das Testverfahren an den Kitas vereinfachen, um unnötige Betreuungsausfälle zu vermeiden. Dafür nimmt die Stadt nun Kontakt mit dem zuständigen Ministerium auf: „Wir wollen, dass die Vorgehensweise an den Kitas der Praxis an den Schulen entspricht. Das bedeutet, dass nach einem positiven Pooltest auch die Freitestung über einen Schnelltest möglich sein soll“, sagt Dr. Sebastian Semmler, Erster Beigeordneter der Stadt Kaarst. Die Stadt hat das Testverfahren an den Kitas gerade erst auf vielfachen Wunsch der Eltern auf PCR-Pooltests umgestellt.

Für diese Umstellungen hatte die Stadt gezielt nach einem Labor gesucht, das trotz der insgesamt angespannten Situation über ausreichende Kapazitäten zur Durchführung der Pool-Testungen verfügt. Auf Grund der hohen Nachfrage war kein Anbieter bereit, bei einem positiven Pooltest unmittelbar die Auswertung eines Zweitests durchzuführen. Dieses Verfahren war zuletzt an den Schulen praktiziert worden, musste zwischenzeitlich wegen fehlender Labor-Kapazitäten jedoch wieder eingestellt werden.

Stand jetzt müssen bei einem positiven Pooltest die Eltern der betroffenen Kinder einen Einzeltest am Morgen nach der Pooltestung in der Kindertageseinrichtung abgeben. Bis zur Auswertung dieser Einzeltests verbleiben die Kinder in Quarantäne.

Durch die vertragliche Bindung an das Labor ist eine unmittelbare Umstellung des Verfahrens derzeit nicht möglich. Die Freitestung durch einen Schnell- oder Bürgertest ist für die Kindertagesstätten in der aktuell geltenden Fassung der Coronabetreuungsverordnung nicht vorgesehen. In § 4 Abs. 5 heißt es:
„Wenn in einem Kindertagesbetreuungsangebot regelhaft PCR- Pooltestungen angeboten werden, ist die Testpflicht durch Teilnahme an diesen Testungen erfüllt. Im Falle eines positiven Tests gilt § 13 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung mit der Maßgabe, dass die betreffende Person das Betreuungsangebot bis zum Vorliegen eines negativen Ergebnisses eines PCR-Tests nicht besuchen darf.“
Semmler sieht hier Nachbesserungsbedarf: „Die Unterscheidung zwischen Kitas und Schulen macht an dieser Stelle wenig Sinn. Auch wir halten eine vereinfachte Freitestung für deutlich praktikabler und besser geeignet, die Interessen der Eltern an einer verlässlichen und gleichzeitig möglichst sicheren Betreuung zu wahren.“