Die Temperaturen sinken, draußen wird es merklich kühler – und im Rathaus auch. Denn seit dem 1. September bzw. ab dem 1. Oktober gilt die Energieeinsparverordnung des Bundes, mit dem unter anderem die Höchsttemperatur in öffentlichen Gebäuden auf 19 Grad Celcius festgelegt wurde. Darüber hinaus hat eine Arbeitsgruppe der Stadtverwaltung alle Maßnahmen zusammengetragen, wo die Stadt in eigener Zuständigkeit Energie einsparen kann. Dabei ist nicht alles, was Energie einsparen würde, auch zulässig und umsetzbar. Schulen und Kitas sind beispielsweise von der Herabsenkung der Raumteperaturen ausdrücklich ausgenommen. Die Nutzer von Kaarster Sportstätten werden sich hingegen auf Einschränkungen und kühlere Temperaturen einstellen müssen. Bürgermeisterin Ursula Baum: „Die Stadt leistet selbstverständlichen ihren Beitrag zur Einsparung, insbesondere von Gas. Das mag ein paar Einschränkungen mit sich bringen, vielleicht fühlt es sich auch nicht mehr ganz so komfortabel an. Aber es ist machbar. Und damit werden wir hoffentlich gut durch diesen Winter kommen.“

Heute Abend wird die Verwaltung den Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft Kaarst über die folgenden Maßnahmen informieren:

Alle Verwaltungsdienststellen der Stadt

  1. Absenkung der Raumtemperatur auf 19 Grad Celsius. Einsparung von rund 6 Prozent Energie.
  2. Nachtabsenkung bleibt bestehen.
  3. Die Klimaanlagen im Rathaus Kaarst und im Clubraum 3 werden ausgeschaltet.
  4. Die Duschen für Bedienstete im UG des Rathauses werden ausgeschaltet.
  5. Durchlauferhitzer werden auf ein Gerät je Etage verringert und stehen nur noch in den Teeküchen zur Verfügung.
  6. Nicht notwendige Kühlgeräte / Kühlschränke (Ratssaal, UG, Küchen in den Clubräumen) werden ausgeschaltet. Alle privaten elektronischen Geräte werden abgeschaltet bzw. entfernt.
  7. Bildschirme, Monitore und andere Hardware werden außerhalb der Dienstzeiten ausgeschaltet.
  8. Arbeitsplatzdrucker werden zum 30.11.2022 abgebaut.
  9. Die Beleuchtung wird ab 19.30 Uhr auf die notwendigen Sicherheitswarnleuchten und Beleuchtung der relevanten Fluchtwege reduziert.

Schulen/ Kindertageseinrichtungen

  1. Die Heizung in Schulen und vor allem Kindertageseinrichtungen werden zunächst nicht reduziert. In Räumen, in denen sich keine Schüler/Kinder zu Schulzwecken aufhalten oder außerhalb der Schulzeiten werden wirtschaftliche Einsparmaßnahmen (Regulierung der Heizung und der Notbeleuchtung) umgesetzt.
  2. In Büros und Lehrerzimmern gilt die Regelung analog der Büros in Verwaltungsgebäuden.
  3. Die Nachtabsenkung der Heizung bleibt weiterhin eingestellt.
  4. In den Ferien wird die Heizung auf ein notwendiges Maß reduziert.

Turnhallen

  1. Die Hallentemperatur wird auf ein Minimum reduziert (in der Regel 17 Grad).
  2. Die Hallen- und Platzzeiten werden eingeschränkt, um den Einsatz von Flutlicht zu reduzieren.
  3. Mit den Sportvereinen wird eine eingeschränkte Nutzung der Duschen vereinbart. Für den Schulsport werden die Duschen nicht genutzt.
  4. In der Turnhalle Hubertusstraße wird die Temperatur abgesenkt; bei einer Inbetriebnahme der Turnhalle als Unterkunft für Geflüchtete wird die Temperatur wieder erhöht.

Hallenbad Büttgen

  1. Die Temperaturen wurden in Abstimmung mit dem Bedarfsträger auf 26 Grad Celsius für das Sportbecken abgesenkt.

 

Flüchtlingsunterkünfte

  1. Die Mieter und Bewohner werden durch Kontrollen und Infos sensibilisiert und zu einem sparsamen Verhalten aufgefordert.
  2. Die Heizung in derzeit nicht genutzten Räumlichkeiten werden auf ein Minimum reduziert.