Die Stadt Kaarst sucht Bürgerinnen und Bürger, die sich ab dem 1. Januar 2024 für einen Zeitraum von fünf Jahren ehrenamtlich in Strafprozessen als Schöffen oder Jugendschöffen einsetzen wollen. Die Verfahren finden am Landgericht Düsseldorf oder Amtsgericht Neuss statt. Schöffen beteiligen sich an der Rechtsprechung und leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie begleiten den Prozess von der Anklage bis zum Urteil, das sie gemeinsam mit dem Berufsrichtern fällen. Im Erwachsenenstrafrecht urteilen sie im Rahmen des anwendbaren Straf- und Strafprozessrechts, auch bezeichnet als allgemeines Strafrecht. Jugendschöffen sind mit Strafverfahren befasst, die Angeklagte im Alter zwischen 14 und 21 Jahren betreffen.

Schöffe kann nur werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und zum Zeitpunkt der Aufstellung seinen Wohnsitz in Kaarst hat. Schöffen müssen bei Amtsantritt am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sein. Das verantwortungsvolle Amt verlangt von Schöffen außerdem ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Unvoreingenommenheit und Selbstständigkeit. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes ist auch eine gesundliche Eignung notwendig. Wer sich für das Jugendschöffen-Amt interessiert, sollte zudem Erfahrung in der Jugenderziehung mitbringen.

Das für die Bewerbung erforderliche Formular finden Sie hier:

Bewerberformular Schöffin oder Schöffe im Erwachsenenstrafrecht
Bewerberformular Jugendschöffin oder Jugendschöffe

Es ist außerdem bei folgenden Ansprechpartnerinnen erhältlich:

Schöffenamt im Erwachsenstrafrecht
Stadt Kaarst, Bereich Recht, Am Neumarkt 2, Zimmer 213
Gabriele Bellinghausen
Tel: 02131 987-565
Fax: 02131 9877-565
Email: gabriele.bellinghausen@kaarst.de

Schöffenamt im Jugendstrafrecht
Stadt Kaarst, Bereich Jugend und Familie, Am Neumarkt 2, Zimmer 126
Heike Schmelzer
Tel: 02131 987-326
Fax: 02131 9877-326
E-Mail: heike.schmelzer@kaarst.de

Das unterschriebene Bewerbungsformular muss der zuständigen Sachbearbeiterin bis zum 31.3.2023 vorliegen.