Am Donnerstag, 18. März, um 19.00 Uhr startet die Online-Versteigerung des städtischen Fundbüros. Rund 60 Fahrräder können in der zehntägigen Auktion ersteigert werden. Interessenten haben bereits ab dem 18. Februar die Möglichkeit, alle Fahrräder bereits vor Versteigerungs-Beginn zu begutachten: Bilder und eine Beschreibung sind auf der Auktions-Webseite einsehbar - www.sonderauktionen.net.

Martina Wiescholleck vom städtischen Fundbüro erläutert, welche Fahrräder versteigert werden dürfen: „Wer einen Gegenstand findet, darf diesen behalten, wenn sich der Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nicht meldet. Alle zu versteigernden Fahrräder wurden nach sechs Monaten weder vom Eigentümer, noch vom Finder beansprucht. Deshalb kann die Stadt sie nun versteigern.“

Die Versteigerung wird von einem externen Unternehmen als so genannte Rückwärts-Auktion durchgeführt: Bei Auktionsstart wird der Startpreis und ein Endpreis angezeigt. Der aktuelle Kaufpreis fällt in regelmäßigen Abständen, bis er den Endpreis erreicht. Bieter können ein Fahrrad jederzeit zum aktuellen Kaufpreis erwerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, ein individuelles Gebot abzugeben. Mit der Gebotsabgabe wird der Bietende zum Höchstbieter, bis ein höheres Gebot eingeht. Sollte der fallende Preis das Höchstgebot erreichen, erhält der Bieter automatisch den Zuschlag. Eingereichte Gebote können nicht mehr zurückgenommen werden.

Ersteigerte Fahrräder können nur persönlich abgeholt werden. Nach der Auktion werden Termine zur persönlichen Abholung und Zahlung der ersteigerten Fahrräder vereinbart. Die Versteigerungssumme ist zuvor bargeldlos an das Versteigerungsunternehmen zu entrichten.