Der Vereinssport kann die Kaarster Sportanalagen während der Osterferien nutzen. Lediglich am Karfreitag bleiben alle Sportstätten geschlossen.
Drei Turnhallen stehen derzeit grundsätzlich nicht zur Verfügung: die Turnhalle Martinusschule sowie die Turnhallen Hubertusstraße und Halestraße, die beide als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden. Weitere Einschränkungen der städtischen Turnhallen ergeben sich aus der Nutzung durch die OGS. Alle Nutzungen sind mit den Sportvereinen abgestimmt.
Die Sportplätze in Kaarst und Vorst sind wie gewohnt geöffnet. In Büttgen ist der Sportplatz über Ostern geschlossen. Ebenso ist das Hallenbad nur am Ostersamstag geöffnet. Die Kleinschwimmhalle auf der Alten Heerstraße bleibt über die Ferien durchgänig außer Betrieb.