Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar verkürzt sich die Zeit zur Stimmabgabe für Briefwählerinnen und Briefwähler. Das Problem: Die Kommunen werden voraussichtlich erst in der sechsten Kalenderwoche mit den Stimmzetteln beliefert. Erst danach können die Briefwahlunterlagen verschickt werden. Dies hat zur Folge, dass Briefwähler diesmal nur rund zwei statt fünf Wochen Zeit für die Stimmabgabe haben. Das Wahlbüro der Stadt Kaarst ist vorbereitet und wird nach Übermittlung der Stimmzettel und der Fertigstellung des Wählerverzeichnisses unverzüglich mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beginnen.
Aufgrund des verkürzten Briefwahlzeitraums wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen im Wahlbüro zu beantragen und ggf. direkt vor Ort seine Stimmen abzugeben. Die Briefwahl kann wie folgt beantragt werden:
- Persönlich im Wahlamt.
- Schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail.
- Elektronische über das Internet (Web-Wahlschein).
Wahlberechtigte können ab dem 10. Februar 2025 bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlbüro der Stadt Kaarst beantragen und/oder dort auch sofort wählen (Direktwahl). Das Wahlbüro befindet sich im Clubraum 1 des Bürgerhauses, Am Neumarkt 2. Ab dem 10. Februar hat das Wahlbüro folgende Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
- Donnertag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
- Freitag, den 21.02.2025 bis 15:00 Uhr
- Samstag, den 22.02.2025 von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr (nur für die Ersatzausstellung von nicht zugegangenen Wahlscheinen)
Weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: www.kaarst.de/wahlen