Der Versand der Bescheide für die Grundbesitzabgaben verzögert sich um zwei Wochen. Die Bescheide werden voraussichtlich am 27. Januar in den Versand gegeben. Grund ist die nicht erfolgte Bekanntmachung der Hebesatz-Satzung. Die Satzung war vom Stadtrat bereits am 12. Dezember beschlossen worden. Diese Entscheidung muss aus formalen Gründen am 23. Januar wiederholt werden – inhaltlich gibt es keine Veränderungen. Auch für die Kaarster Bürger hat der zeitliche Verzug keine Auswirkung, weil die Satzung rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 gelten soll.
Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer wurden im Dezember wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 468 v.H.
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) 454 v.H.
- Gewerbesteuer 439 v.H.