Das Land hat beschlossen, ab Montag, 21. Juni 2021, die Maskenpflicht weiter zu lockern. Damit gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien auch in Kaarst nur noch da, wo typischerweise wegen hoher Personendichte das Einhalten von Abständen schwerfällt: z.B. in Warteschlangen oder bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes. Auch auf den Kaarster Schulhöfen entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske. Die Stadt Kaarst wird noch heute ihre Allgemeinverfügung aufheben, mit der unter anderem im Maubiszentrum und entlang der Rathaus-Arkaden eine Maskenpflicht geregelt wurde. Die entsprechenden Schilder sind bereits entfernt. Davon unberührt bleibt die Maskenpflicht während des Wochenmarktes oder im Zugang vor Geschäften. In den Fällen, in denen weiterhin Masken getragen werden müssen, ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend.