Viele Grundstückseigentümer haben auf ihrem Grundstück einen Zwischenzähler für die Gartenbewässerung installiert, um so die Kosten für Schmutzwasser zu reduzieren. Bis zum 28. Februar muss der Zählerstand schriftlich gemeldet werden. Erfolgt bis zum 28. Februar keine Meldung, kann der Zähler nicht bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren berücksichtigt werden.

Der Zwischenzähler muss zudem alle sechs Jahre erneut geeicht oder durch einen neuen Zwischenzähler mit einer Konformitätserklärung des Herstellers ersetzt werden. Der ordnungsgemäße Einbau und der Anfangsstand des Zwischenzählers wird durch die Stadt bestätigt. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann der Zähler ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Alle Grundstückseigentümer werden daher gebeten, das Ablaufdatum der Eichung auf ihrem Zwischenzähler nochmals zu kontrollieren.

Weitere Informationen erhalten Grundstückseigentümer auf der Homepage der Stadt Kaarst sowie telefonisch im Bereich Finanzen bei Martina Nilges unter der Rufnummer 987-456 oder martina.nilges@kaarst.de.