Für das Kleinkunstprogramm der Stadt Kaarst gilt ab Montag, 1. November 2021, die 2G-Regel. Damit haben zu allen städtischen Kulturveranstaltungen ausschließlich vollständig geimpfte oder genesene Personen Zutritt. Geimpfte müssen mit ihrem Impfausweis oder einem digitalen Nachweis ihre vollständige Impfung belegen. Genesene benötigen einen ärztlichen Nachweis. Die Erkrankung muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate zurückliegen.

Ausgenommen von der 2G-Regelung sind aktuell nur Besucher unter 18 Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Letzgenannte benötigen ein Attest und einen negativen Antigentest, die Besucher unter 18 Jahren nur ein negatives Test-Ergebnis.  Der Kulturbereich empfiehlt beim Einlass und auf allen Wegen innerhalb der Spielstätten weiterhin das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

„Bereits jetzt sind fast alle Besucherinnen und Besucher unserer Veranstaltungen gegen das Coronavirus geimpft. Zudem bietet die Umstellung auf 2G für unsere Gäste, die Künstler und unsere Mitarbeiter die größtmögliche Sicherheit“, sagt Kulturmanager Elmar Spinnen.

Durch die 2G-Regel können künftig bei entsprechender Nachfrage wieder mehr Zuschauer zu den einzelnen Veranstaltungen zugelassen werden. Derzeit werden nur 50 Prozent der Plätze belegt.