Ab Montag gelten auch in der Stadt Kaarst neue Regelungen für Schulen und Kitas bis zum 10. Januar 2021.

Schulen

  • In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw.  Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien  lassen.
  • Um das Verfahren zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw.  Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie  von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab  wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt.  Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln  zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich.
  • In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als  Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf  an sonderpädagogischer Betreuung muss diese in Absprache mit den  Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
  • Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der  obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der  Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und  Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den  Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere  Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember.
  • Für den Fall, dass in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren  oder sonstige Prüfungen angesetzt sind, wird im Einzelfall durch die  Schulen geprüft, ob der Termin zwingend ist. Prüfungen und Klusuren  setzen Präsenz der Schüler voraus.
  • An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der  Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es  gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und  22. Dezember 2020.

Kitas

  • Die Angebote der Kindertagesbetreuung bleiben grundsätzlich geöffnet.  Es wird kein Betretungsverbot wie im Frühjahr ausgesprochen.
  • Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot  unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot.
  • Eltern, die die Möglichkeit haben, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, sind  jedoch dringend gebeten, dies in den nächsten Wochen zu tun.
  • Wenn Eltern jedoch Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen sie  diese. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kinder- und  Familienministeriums
  • https://www.mkffi.nrw/

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Elternbrief der Verwaltung zur Situation in den Kitas und der Kindertagespflege