Der erneute Lockdown stellt die Kaarster Wirtschaft vor große finanzielle und betriebswirtschaftliche Probleme. Insbesondere für die Gastronomie und den Einzelhandel hat sich die Situation mitten im Weihnachtsgeschäft noch einmal verschärft. Stadtkämmerer Stefan Meuser hat daher entschieden, die im Frühjahr zunächst bis Ende des Jahres aufgestellten Steuererleichterungen bis zum 30.03.2021 zu verlängern: „Wir stehen auch weiterhin an der Seite der lokalen Wirtschaft und werden die uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um die Kaarster Unternehmen weiter zu unterstützen. Hierzu gehört auch das Ausschöpfen von zulässigen finanziellen Erleichterungen“, sagt Meuser.

Die Stadt Kaarst hat entschieden, auch über den 31. Dezember hinaus und zunächst bis zum 30. März bei allen von der Stadt Kaarst erhobenen Steuern und Abgaben unkompliziert Stundungen zunächst für maximal vier Monate zu gewähren. Dabei können auch die Stundungszinsen erlassen werden. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Durch diese Maßnahme lässt sich der Zeitpunkt der Steuerzahlung verschieben und die Liquidität des Unternehmens verbessern.

Darüber hinaus besteht im Einzelfall auch die Möglichkeit, für das Jahr 2021 einen Antrag auf Herabsetzung von Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zu stellen. Dies ist immer dann möglich, wenn absehbar und begründbar ist, dass die Einnahmesituation sich deutlich verschlechtert. Die Steuervorauszahlungen werden dann bei Vorlage entsprechender Unterlagen unkompliziert und zeitnah herabgesetzt. Hierzu ist ebenfalls ein schriftlicher Antrag erforderlich. Entsprechende Musteranträge stehen auf der Internetseite der Stadt Kaarst bereit.

Bürgermeisterin Ursula Baum begrüßt diese Entscheidung der Kämmerei: „Wir alle wollen nach Corona zurück in unser normales Leben. Diese Normalität wird es aber nur geben, wenn wir weiterhin eine lebendige Innenstadt, einen funktionierenden Handel und eine robuste Kaarster Wirtschaft haben. Deshalb werden wir als Stadt alles tun, um unsere Unternehmen durch die Krise zu bringen. Die Sicherung der Liquidität durch unbürokratische Hilfestellungen sind daher eine richtige Entscheidung, auch wenn die städtische Haushaltslage angespannt ist.“

Info
Musteranträge gibt es unter folgendem Link:
www.kaarst.de/verwaltung-buergerservice-und-politik/buergerservice/stadt-kaarst-a-bis-z/dienstleistung/show/gewerbesteuer.html