Die Einschränkungen aus der Corona-Schutzverordnung und das Ziel, möglichst alle unnötigen Kontakte zu vermeiden, betreffen auch die politische Gremienarbeit in Kaarst. „Wir haben eine klare Prämisse: Machen, was nötig ist - unterlassen, was möglich ist“, sagt Bürgermeisterin Ursula Baum. Anhand der geplanten Tagesordnungen wird in Abstimmung mit den jeweiligen Ausschussvorsitzenden entschieden, ob eine Sitzung der Ausschüsse durchgeführt werden muss. Nur bei entsprechender Dringlichkeit findet die Sitzung statt. Konkret bedeutet dies, dass die Sitzung des Hauptausschusses am 21. Januar ebenso abgesagt wurde wie die Sitzung des Sportausschusses am 26. Januar. Der Jugendhilfeausschuss am 19. Januar und der Betriebsausschuss am 20. Januar finden hingegen statt. „In beiden Sitzungen stehen wesentliche Entscheidungen auf der Tagesordnung. Im Betriebsausschuss wird über die Fassadengestaltung der Gesamtschule beraten. Bei diesem Großprojekt wollen wir im Zeitplan bleiben. Der JHA konstituiert sich und den Haushalt“, erläutert Baum. Auch der Stadtrat am 28. Januar wird stattfinden – wenn auch in reduzierter Form. Nur die Hälfte der Ratsmitglieder wird an der Sitzung teilnehmen. Dadurch können die Abstände zwischen den Tischen im Albert-Einstein-Forum noch einmal vergrößert werden. „Wir werden unser bestehendes Hygienekonzept zudem prüfen und gegebenenfalls anpassen“, sagt Baum.

Eine rechtliche Grundlage für die wünschenswerten digitalen Rat-oder Ausschusssitzungen ist in NRW nicht gegeben. Weder das Kommunalverfassungsrecht, noch die vom Landtag festgestellte „pandemische Lage von landesweiter Tragweite“ sehen eine digitale Gremienarbeit vor. Bürgermeisterin Ursula Baum sieht hier dringenden Nachholbedarf: „Der Landesgesetzgeber ist gefordert. Andere Bundesländer sind diesbezüglich weiter. Was in Baden-Württemberg funktioniert, sollte auch in NRW möglich sein."