Die 7-Tages-Inzidenz im Rhein-Kreis Neuss liegt seit 5 Werktagen unter dem Wert von 50. Damit gelten auch in Kaarst ab Mittwoch, 2. Juni, die Regelungen der Inzidenzstufe 2 der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine Übersicht aller aktuellen  Änderungen finden Sie im Anhang.

Für den Hintergrund: Die Coronaschutzverordnung teilt die Kreise und kreisfreien Städte in drei Inzidenzstufen ein. Die Inzidenzstufe 1 gilt, wenn die 7-Tage-Inzidenz dauerhaft bei höchstens 35 liegt. Die Inzidenzstufe 2 greift, wenn der Wert bei über 35, aber höchstens 50 liegt, die Inzidenzstufe 3 bei über 50 bis höchstens 100. Liegt die 7-Tages-Inzidenz über 100, greifen weiterhin die Regelungen der bundesweiten Corona-Notbremse.

Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag.

Eine Übersicht über die in NRW gültigen Corona-Schutzregeln ist im Internet unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw zu finden.

Ein druckfähiges pdf finden Sie hier: Aktuelle Regelungen im Überblick.