Nutzung Stadtarchiv

Jeder kann die im Stadtarchiv archivierten Unterlagen auf Antrag nutzen. An die Nutzung sind jedoch ein paar Regeln gebunden, auf die im Folgenden kurz hingewiesen werden soll. Die Nutzung dieser Unterlagen regeln das Archivgesetz Nordrhein-Westfalen und die Verordnung über die Nutzung und die Gebührenerhebung des Stadtarchivs Kaarst.

Die Nutzung der archivierten Unterlagen erfolgt in der Regel durch persönliche Einsichtnahme in den Räumen des Stadtarchivs. Die Einsichtnahme ist nicht möglich, wenn rechtliche Gründe, der Ordnungs- oder Erhaltungszustand der gesuchten Unterlagen diese nicht zulassen. Liegen bereits Nutzungskopien vor, besteht kein Anspruch auf die Vorlage von Originalen. Ältere Akten bestehen zumeist aus handschriftlichen Schriftstücken. Hilfen beim Lesen oder gar Abschriften von Schriftstücken können nicht geleistet werden. Die Auskünfte des Stadtarchivs beschränken sich auf Hinweise auf die Bestände und die Nutzungsmöglichkeiten der Unterlagen. Weitergehende Recherchen können nicht geleistet werden. Reproduktionen können auf Anfrage nur in begrenztem Umfang angefertigt werden. Über die Art der Nutzung entscheidet das Stadtarchiv nach archivfachlichen Gesichtspunkten. Die Einsichtnahme im Stadtarchiv ist kostenfrei, für zeitaufwändige Auskünfte und die Anfertigung von Reproduktionen können Gebühren anfallen.

Da die Suchen nach bestimmten Unterlagen mitunter sehr komplex sind, raten wir von spontanen Besuchen ab. Wir empfehlen vor einem Besuch schriftlich anzufragen, ob überhaupt Unterlagen zu einem bestimmten Thema vorhanden und nutzbar sind. Wir bemühen uns, Ihnen so bald wie möglich zu antworten.

Weitere Informationen:
Archivgesetz Nordrhein-Westfalen
Verordnung über die Nutzung und die Gebührenerhebung des Stadtarchivs Kaarst