Voraussetzungen für eine Bewerbung
Voraussetzung für eine Bewerbung ist der Wohnsitz im entsprechenden Schiedsamtsbezirk. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, d.h. man darf nicht vorbestraft sein oder unter Betreuung stehen. Außerdem sollte die Schiedsperson das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 75 Jahre alt sein.
Ihre Aufgaben
Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Positionen durch Ver-handlungsgeschick aufzubrechen und dadurch Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten. Daher ist die Durchführung eines Schiedsverfahrens Zulässigkeitsvoraussetzung für bestimmte gerichtliche Verfahren. Die Schiedsperson vermittelt unparteiisch und versucht, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten und den Konflikt durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden.
Die Termine für die Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern können Schiedspersonen selbst bestimmen. Die entspannte Atmosphäre in Ihrer Privatwohnung unterstützt die Einigung der Parteien.
Welche Fähigkeiten braucht eine Schiedsperson?
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Schiedsperson erhält die Möglichkeit an regelmäßigen Fortbildungen teilzunehmen. Die Kosten übernimmt die Stadt Kaarst. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, Verhandlungs- und Vermittlungsgeschick sowie PC-Kenntnisse zur Textverarbeitung. Weiterhin sollte die Schiedsperson der Deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Wie bewerbe ich mich für dieses Amt?
Sie können sich online über unser Serviceportal bis zum 30.06.2026 bewerben, dabei müssen Sie einen tabellarischen Lebenslauf als Anlage hochladen: Bewerbungsformular Schiedsamt
Wahlverfahren
Der Rat der Gemeinde wählt die Schiedsperson auf fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Die gewählte Schiedsperson tritt ihr Amt erst an, wenn sie von der Leitung des Amtsgerichtes Neuss bestätigt, verpflichtet oder vereidigt wurde.
Weitere Informationen sind über die Internetseiten www.schiedsamt.de sowie www.justiz.nrw.de abrufbar.
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