Abgabe der Angebote

Die Abgabe der Angebote muss spätestens bis zu dem von der zentralen Submissionsstelle festgelegten Termin erfolgen. Verspätet eingegangene Angebote dürfen nicht zugelassen werden. Für den rechtzeitigen Zugang des Angebotes sind Sie als bietendes Unternehmen verantwortlich.

Für die Abgabe Ihres Angebotes verwenden Sie bitte den beigefügten Kennzettel der zentralen Submissionsstelle. Hier ist bereits die Maßnahme vermerkt, so dass der Umschlag bzw. Kennzettel nur noch mit Ihrer Anschrift ergänzt werden muss.

Sollte Ihnen der vorbereitete Kennzettel nicht zur Verfügung stehen, versehen Sie bitte einen eigenen Umschlag deutlich mit dem Vermerk „Angebot – bitte nicht öffnen“, der Angabe der Maßnahme, dem Submissionstermin sowie Ihrer Anschrift.

Der verschlossene Angebotsumschlag kann auf dem Postweg zugesandt oder auch persönlich abgegeben werden:

Postweg:

Stadt Kaarst
Die Bürgermeisterin
-Personalwirtschaft und Recht, zentrale Submissionsstelle -
Postfach 10 12 65
41564 Kaarst

Persönlich:

Stadt Kaarst
Die Bürgermeisterin
-Infotheke-
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst

Bitte berücksichtigen Sie bei der Übersendung Ihrer Angebote einen mindestens 2-tägigen Zustellweg.