Die Entscheidungen zur Eindämmung des Corona-Virus stellen auch die Kaarster Wirtschaft zunehmend vor betriebswirtschaftliche Probleme. Hierzu gehören der Einnahmenausfall, Krankheiten oder Quarantäne bei Beschäftigten, unterbrochene Lieferketten und wegbrechende Absatzmärkte. Durch die heute in Kraft getretene Schließung großer Teile des Einzelhandels hat sich die Situation noch einmal verschärft. Die Stadt Kaarst wird die lokale Wirtschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln stützen. Wirtschaftsdezernent und Kämmerer Stefan Meuser hat deshalb in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung und dem Bereich Finanzen Sofortmaßnahmen beschlossen, um die Liquidität der betroffenen Unternehmen in der Stadt Kaarst zu verbessern. Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus ist optimistisch, dass die Kaarster Wirtschaft gut übersteht: „Es werden harten Wochen und Monate. Aber der Standort ist gut aufgestellt und wir haben für die Anliegen der Unternehmen ein offenes Ohr.“

Steuern/Abgaben

Bei einbrechenden Einnahmen können Anträge auf die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen (Gewerbe- und Vergnügungssteuer) für das laufende Jahr 2020 gestellt werden. Die Steuervorauszahlungen werden dann unkompliziert und zeitnah herabgesetzt, damit die Liquiditätssituation sich schnellstmöglich verbessern kann.
Bei allen, von der Stadt Kaarst erhobenen Steuern und Abgaben können Stundungen für zunächst vier Monate gewährt werden. Dabei können auch die Stundungszinsen erlassen werden. Hierfür ist ein Antrag unter Angabe des Stundungszeitraumes erforderlich. Durch diese Maßnahme wird der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben und die Liquidität verbessert.

Mahnung/Vollstreckung

Drohende Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen können auf Antrag zunächst für ein halbes Jahr ausgesetzt werden. Hierbei können Nebenforderungen, wie die Mahngebühren und Säumniszuschläge erlassen werden. Durch dieses Vorgehen wird der städtische Haushalt zusätzlich belastet. Doch Wirtschaftsdezernent und Kämmerer Stefan Meuser sieht dringenden Handlungsbedarf: „Langfristig wäre der Schaden für die Stadt größer, wenn unsere Unternehmen in die Insolvenz laufen. Wir müssen die Betriebe und Arbeitsplätze schützen. Deshalb richten sich die beschriebenen Hilfen auch ausdrücklich nur an Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie besonders betroffen sind.“

Marktplatz

Zusätzlich zu den Liquiditätshilfen will die Stadt Kaarst auch all jenen Unternehmern eine Hilfestellung bieten, die ihr Geschäft während der Corona-Krise umgestellt oder verändert haben. Beispielsweise Buchhandlungen, die weiterhin Buchbestellungen entgegennehmen und ausliefern. „Wir werden einen zentralen Marktplatz für diese Unternehmen auf der städtischen Homepage anbieten. Alle Kaarster Unternehmen haben die Möglichkeit, dort über ihre angepassten Geschäftstätigkeiten zu informieren. Viele von Ihnen haben beispielsweise einen Abhol- und Lieferservice eingerichtet. Einige haben einen Online-Shop. Wir möchten diese Geschäftsumstellungen bzw. die Fortsetzung des Betriebes sammeln, bündeln und bekannt machen“, sagt Wirtschaftsförderer Christoph Schnier.

 

Info:

Liquiditätssicherung

Die jeweiligen Anträge sind schriftlich mit entsprechender Begründung (Darlegung der Betroffenheit) an die Abteilung Steuern und Abgaben im Bereich Finanzen zu richten.
E-Mail: steuern@kaarst.de

Marktplatz

Senden Sie eine kurze Mail an die Wirtschaftsförderung mit folgendem Inhalt: Name des Unternehmens, Branche, Kontaktdaten, Internetseite (Online Shop) und vor allem Ihre aktuell angepasste Serviceleistung.
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@kaarst.de