PERSONALAUSWEIS

Die Beantragung Ihres neuen Personalausweises erfolgt vor Ort im Bürgerbüro. Dies kann nicht telefonisch erledigt werden und die antragstellende Person muss zwingend persönlich anwesend sein. Dies gilt auch für minderjährige Kinder, egal wie jung.

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • in Kaarst mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet
  • Ausnahme: Kaarst ist der Nebenwohnsitz und der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller ist es nicht zuzumuten, den Antrag am Ort des Hauptwohnsitzes zu stellen.

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen (der Antrag kann nur persönlich gestellt werden):

  • alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • digitales Passfoto mit QR Code

Bei unter 16jährigen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten, mindestens ein Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen, gegebenenfalls unterschriebene Einverständiserklärung und Ausweis des nicht vorsprechenden Elternteils
  • Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten

Seit dem 01. August 2025 sind grundsätzlich nur noch digitale Passbilder mit QR Code zugelassen, welche Sie bei einem zertifizierten Fotodienstleister anfertigen lassen können.

Alternativ können Sie die digitalen Passfotos im Rathaus Kaarst selbst anfertigen lassen, bevor Ihr Termin startet. Die Gebühr zur Erstellung des Lichtbildes im Rathaus beträgt 6,00 Euro. Das Foto wird an einem Fototerminal digital aufgenommen und dann in das System der Meldebehörde übertragen. Bitte beachten Sie, dass das Fototerminal im Rathaus lediglich für die Aufnahme von Fotos von Erwachsenen und Kindern ab mind. 3 Jahren geeignet ist.
 

  • Personalausweis: 46,00 €
  • Personalausweis (unter 24 Jahre): 27,60 €
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Befreiungen: Nein

Die Befreiung für Hartz IV Empfänger ist entfallen.

Ermäßigungen: Nein

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies dauert circa 2-3 Wochen.
Bitte denken Sie gerade in der Urlaubszeit daran, Ihren Personalausweis rechtzeitig zu beantragen.

Benötigen Sie kurzfristig einen Personalausweis, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Dieser ist 3 Monate gültig.

Im Inneren der Ausweiskarte ist ein NFC-Chip untergebracht. Zum einen werden im Chip die Personendaten, das Lichtbild und (ab einem Alter von 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Kombination von Foto und Fingerabdruck soll es Unberechtigten erschweren, den Personalausweis missbräuchlich zu verwenden.

Zum Anderen bietet der neue Personalausweis damit die Möglichkeit, die eID-Funktion bzw. Online-Ausweisfunktion zu nutzen. 
Dies bedeutet, dass Sie sich bequem von zu Hause aus im Internet sicher und eindeutig " online-Ausweisen" können, beispielsweise bei anderen Behörden oder Firmen.

Um die eID-Funktion einrichten zu können, sobald Sie Ihren neuen Ausweis erhalten, bekommen Sie bereits bei der Beantragung einen PIN-Brief.

Dieser enthält einen Transport-PIN zur erstmaligen Anmeldung, bei welcher Sie direkt eine individuelle 6-stellige PIN festlegen müssen. Falls der PIN-Brief abhandenkommen sollte, können Sie die Einrichtung Ihrer dauerhaften PIN hier vor Ort vornehmen.

Des Weiteren enthält der PIN-Brief ein Sperrkennwort, mit welchem Sie Ihre eID im Notfall sperren lassen können. Sie erreichen die Sperrhotline kostenfrei unter der 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer 0049 / 116 116 oder 0049 / 30 40 50 40 50. 
 

Nach § 1 Abs.1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sind Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.

Ausgenommen von der Ausweispflicht sind Personen, die im Besitz eines gültigen deutschen Reisepasses sind.
 

Personen, für die ein Betreuer bestellt worden ist, die voraussichtlich dauerhaft in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können, können durch die zuständige Personalausweisbehörde von der Ausweispflicht befreit werden. Nähere Auskünfte erteilt das Bürgerbüro. Die Befreiung von der Ausweispflicht kann nur dort beantragt werden!

  • Personalausweise werden ab dem 24. Lebensjahr für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt
  • bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer nur 6 Jahre
     

Viele weitere Informationen rund um den Personalausweis erhalten Sie beim Personalausweisportal des Bundes.

WIR SIND FÜR SIE DA!