Bildungs- und Teilhabepaket
Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII hat der Gesetzgeber u.a. ein Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Dieses soll das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sicherstellen.
Gesetzlich wird zwischen Bedarfen für Bildung und Bedarfen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben unterschieden.
Bedarfe für Bildung sind:
- Schulfahrten (auch eintägige)
- Schulbedarfspaket (jährlich 154,50 Euro
- Schülerbeförderung
- Lernförderung (angemessener Nachhilfeunterricht)
- Mittagsverpflegung
Bedarfe für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es für:
- Mitgliedschaften in Vereinen oder Musikschulen oder für vergleichbare Aktivitäten (jährlich 180 Euro).
Leistungsberechtigt sind:
- Beziehende von Sozialhilfe (SGB XII) oder
- Beziehende von Wohngeld (WoGG) oder
- Beziehende von Kinderzuschlag (KiZ) oder
- Familien mit einem geringen Haushaltseinkommen (Antragsstellung und Prüfung des Einkommens sind erforderlich).
Leistungsberechtigt sind ebenfalls
- Beziehende von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Anträge sind direkt bei der Leistungsstelle zu stellen.
Leistungsberechtigt sind ebenfalls
- Beziehende von Grundsicherung für Arbeitssuchende vom Jobcenter (SGB II).
Zuständig ist hier das Jobcenter des Rhein-Kreis Neuss.
Erforderliche Unterlagen
- Wohngeldbescheid
- Bescheid der Kindergeldkasse über die Gewährung von Kinderzuschlag
- Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII
Weiterführende Informationen
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Das Antragsformular finden Sie hier: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den o.g. Stellen und im Internet unter Rhein-Kreis Neuss