Kinder- und Jugendschutz

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Nach §14 SGB VIII sollen jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. Diese Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen und Eltern und andere Erziehungsberechtigte Personen besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit gegenüber Mitmenschen führen und Eltern und andere Erziehungsberechtigte personen besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Mit dieser Zielsetzung werden im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes regelmäßig präventive Projekte mit unterschiedlichen Schwerpunkten angeboten. Dazu gehören u.a.:

Jugendschutzkontrollen

Im Rahmen der Ordnungspartnerschaft zwischen der Stadt Kaarst  und der Polizei Kaarst werden im Stadtgebiet Jugendschutzkontrollen durchgeführt. Hier steht der Schutz der Kinder und Jugendlichen an erster Stelle. Die Gefährdung durch nicht altersentsprechenden oder übermäßigen Alkoholkonsum soll eingedämmt werden.  Bei Bedarf bietet der Bereich Jugend und Familie darüber hinaus Unterstützung und Beratung für Familien.

Jugendarbeitsschutz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung schützen Kinder und Jugendliche, damit ihre Gesundheit nicht gefährdet wird und ihre Entwicklung ungestört verlaufen kann. Ausnahmeregelungen für kurzzeitige, leichte und für Kinder geeignete Arbeiten sind nur mit besonderer Genehmigung gestattet, hier Bedarf es einer Stellungnahme des Jugendamtes.

Weltfrauen-Aktionstag